Lärm Erledigt
Ganztägige Lärmbelästigung zwischen 00:00 und 24:00 Uhr, durch sinnlose und nicht zwingend notwendig langwirtschaftliche Tätigkeien. (auch Sonn- & Feiertags)
Laut Immissionsschutzgesetz müssen sich Landwirte auch an Ruhezeiten halten.
Diese gelten von 22:00 bis 06:00.
In Ausnahmen dürfen bei wichtigen, unaufschiebbaren landwirtschaftlichen Tätigkeiten, diese auf 23:00 bis 05:00 verkürzt werden.
Adresse:
An der Bleiche 37, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, Ihre Angaben zum Immissionsschutzgesetz sind insoweit zutreffend.
Wenn Sie sich in den Nachtstunden oder an Sonn- und Feiertagen durch die landwirtschaftlichen Arbeiten gestört fühlen, müssen Sie sich direkt an das Polizeirevier Annaberg wenden und eine konkrete Anzeige erstatten.
Nachts sowie an Wochenenden sind wir nicht im Dienst. Eine nachträgliche Anzeige ist schwierig und auch fehlen dazu von Ihrer Seite konkrete Angaben (wer, wann wo).
Mit freundlichen Grüßen FB Recht und Ordnung