Winterdienst Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte herzlich um die Optimierung und Anpassung des Winterdienstes im Wohngebiet Bergblick/Sehmaer Weg/Waldweg/Am Kirchsteig bitten. Am gestrigen Donnerstag, 22.Januar 2015 setzte am frühen Abend zu den bestehenden -1°C Außentemperatur Nieselregen ein, der (wie Sie sich vorstellen können) die Straßen innerhalb kürzester Zeit in eine spiegelglatte Bahn verwandelte. Der Winterdienst ist um ca. 17:30 Uhr noch einmal gefahren, wobei lediglich auf der Straßenmitte Salz gestreut wurde. Die Ränder waren zu Fuß nicht gefahrlos zu betreten. Wir haben hier auch keine separaten Fußwege. Und als Grundstückseigentümer sind wir nur bis zur Grenze verantwortlich. Als ich um 21:30 Uhr zur Nachtschicht ins Krankenhaus fahren wollte, war die Straße bereits wieder derartig glatt, dass ich trotz angepasster Fahrweise nach 20 Metern quer auf der Fahrbahn stand und keinen Zentimeter mehr fahren konnte, ohne als nächstes einen Schaden zu verursachen. Mein Mann hat dann per Hand gestreut, so dass ich wenigstens wieder die Richtung aufnehmen und zur Arbeit fahren konnte. Die Hauptstraßen waren auch eisfrei. Auf Anfrage bei der Städtereinigung bekam er den Hinweis, dass die nächste Fahrt morgens 3:30 Uhr stattfindet. Es kann doch bei solch extremen Wettererscheinungen nicht sein, dass ein Wohngebiet 10 Stunden lang von der Räumung ausgeschlossen wird und demnach von der Außenwelt abgeschnitten ist. Mein Mann ist Inhaber eines Mietwagenunternehmens und hat die Pflicht, nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückzukehren. Wie soll so etwas machbar sein, wenn man nicht ins Wohngebiet fahren kann? In anderen Gemeinden klappt es doch auch, dass der Winterdienst an das Wetter angepasst wird. Als vor einigen Jahren der Winterdienst in unserem Wohngebiet noch von einem privaten Baugeschäft abgedeckt wurde, gab es niemals derartige Probleme. Es war ja in diesem Winter noch nicht einmal so, dass schon Unmengen an Salz verbraucht werden mussten (wie bspw. vor 2 Jahren). Es war um 17:30 Uhr absehbar und auch gemeldet, dass es zu weiterer Glättebildung kommen wird. Da muss eine Anpassung einfach möglich sein.
Ich bitte um eine Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Löschner
Adresse:
Bergblick 18, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Nach § 51 Absatz 4 des Sächsischen Straßengesetz hat die Stadt die hier in Rede stehenden Straßen im Wohngebiet Bergblick/Sehmaer Weg/Waldweg/Am Kirchsteig, die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen sind, " nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Schnee-und Eisglätte zu streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist und nicht andere auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere der Verkehrssicherungspflicht, hierzu verpflichtet sind. "
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht danach eine Räum-und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Der Winterdienst ist grundsätzlich von Montag bis Samstag einschließlich bis 06:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr abzuschließen. Nur bei Bedarf ist der Winterdienst täglich bis 20:00 Uhr zu wiederholen. Es ist hier schon zweifelhaft, ob die Straßen im Wohngebiet Bergblick/Sehmaer Weg/Waldweg/Am Kirchsteig die Kriterien einer verkehrswichtigen Straße erfüllen. Unzweifelhaft muß jedoch in der von Ihnen beschriebenen Zeit nach 20:00 Uhr eben nicht geräumt oder gestreut werden.
Unabhängig davon haben wir, da die Streufahrzeuge mit entsprechenden satellitengestützten Navigationsinstrumenten kontrolliert werden, festgestellt, dass am vergangenen Donnerstag, dem 22.01.2015, die Winterdienstfahrzeuge um ca. 18:00 Uhr in dem genannten Bereich in Cunersdorf im Einsatz waren. Bei der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Parameter war damit die erforderlicher Verkehrssicherheit bis nach 20:00 Uhr gesichert. Eine nochmalige Befahrung nach 20:00 Uhr ist nach den Vorgaben dann nicht mehr erforderlich gewesen. SG Betriebshof