Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Erledigt
Bitte um Wiederherstellung des Statuses "Verkehrsberuhigte Zone"!
- Ab jetzt mit 50 durch diese engen Straßen fahren?
- Kein Fußweg, enge Straße, beim Raustreten aus dem Grundstück steht man sofort auf der Straße --> Wie viel sind Kinder und Rentner wert?
- Ab sofort Parken auf der Straße erlaubt. --> Winterdienst? Nicht mehr möglich.... Feuerwehr, Rettungsdienst? Vielleicht, irgendwann, mit Schlängelfahrt....Müllabfuhr? Keine Chance
- Auf der großen Zufahrtsstraße "Dörfler Weg" sind 30, auf den engen "Blumenwegen" ab sofort 50?
In der Stadtverordnetenversammlung vom 31.8. war EINDEUTIG von den wenigen Metern "Asternweg" die Rede, wieso jetzt die ganzen Blumenwege" als Versuchsgebiet?
Bitte diese offensichtliche Fehlinterpretation schnell wieder rückgängig machen,
vielen Dank für Logik, Bürgernähe und gesunden Menschenverstand, ehe der erste Unfall passiert.
Jens Herrmann im Namen vieler Anwohner
Adresse:
Rosenweg 7, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrter Bürger, sehr geehrte Bürgerin,
vielen Dank für Ihren Hinweis zur Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Asternweg. Wir möchten Ihnen gerne erklären, wie es dazu gekommen ist und wie wir weiter vorgehen werden.
Die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs war ursprünglich nur als Verkehrsversuch gedacht, der von einem Buchholzer Stadtrat angeregt wurde. Er schlug vor, den verkehrsberuhigten Bereich lediglich im Asternweg nach hinten zu versetzen, weil dort die Straße breit genug ist. Leider wurde dieser Vorschlag der Straßenverkehrsbehörde falsch oder unvollständig übermittelt.Dort wurde es als Wunsch verstanden, den verkehrsberuhigten Bereich ganz aufzuheben oder zu entfernen.
Wir haben das Missverständnis nun aufgeklärt und sind uns einig, dass der verkehrsberuhigte Bereich wiederhergestellt werden soll. Allerdings wollen wir ihn bis zur Installation einer möglichen neuen Winterbeschilderung versuchsweise beibehalten. Diese Winterbeschilderung wurde ebenfalls von Buchholzer Stadträten vorgeschlagen und soll Anfang November besprochen werden und spätestens zum 30. November 2023 aufgestellt werden. Dabei soll auch eine Einbahnstraßenregelung unter Beibehaltung und Verschiebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Asternweg geprüft werden. Die Einbahnstraße soll -vorbehaltich der noch erforderlichen Abstimmung mit Polizei und RVE -prinzipiell unter Beibehaltung des verkehrsberuhigten Bereichs aus Richtung Dörfler Weg in den Nelkenweg in Richtung Dahlienweg eingerichtet werden. In der Gegenrichtung aus Richtung Gladiolenweg über den Rosenweg in den Dörfler Weg. Das bedeutet, dass man vom Dörfler Weg nicht in den Rosenweg direkt einfahren kann. Weitere Einbahnstraßen werden aufgrund der topographischen Verhältnisse nicht für erforderlich gehalten.
Wir bedauern das Missverständnis sehr und bitten Sie um Ihr Verständnis. Wir möchten Ihnen auch einige Punkte zu der aktuellen Situation mitteilen:
- Bisher haben wir keine Beschwerden von der Linie E Stadtbus Buchholz oder den verschiedenen Abfallentsorgern erhalten, dass sie die Straße nicht durchfahren können.
- Die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs bedeutet nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h erhöht wird. Die Fahrzeugführer müssen ihre Geschwindigkeit immer den Verhältnissen anpassen. Wir sind der Meinung, dass hier grundsätzlich nur eine Geschwindigkeit von 20 bis maximal 25 km/h angemessen ist. Die Straße ist sehr eng, aber gerade, so dass die Fahrzeugführer gefährdete Personen wie ältere Menschen oder Kinder auch frühzeitig erkennen können.
- Die geringe Breite des Rosen –, Tulpen-, Gladiolen-, und Nelkenwegs läßt aufgrund ihrer geringen Breite in der Regel ein Parken auf der Fahrbahn nur zu, soweit eine Rest Fahrbreite von 3,55 m bleibt und auch so geparkt werden, das Müllfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge und auch die Linie E Stadtbus Buchholz diese Straßen unbehindert diese Teilabschnitte befahren können.
- Es ist allerdings richtig, dass aufgrund der bestehenden Abdeckung des verkehrsberuhigten Bereichs ein Spiel der Kinder unter Inanspruchnahme der Fahrbahn grundsätzlich nicht zugelassen ist. Aber da es sich hier um reine , verkehrsarnme Anliegerbereiche handelt und auch Fahrzeugführer immer gehalten sind, auf spielende Kunde entsprechende jederzeit Rücksicht zu nehmen, gehen wir davon aus, dass die Übergangsphase bis zur Aufstellung der Winterbeschilderung verhältnismäßig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Straßenverkehrsbehörde