Parken Erledigt
Herzlichen Glückwunsch , zur bürgerfreundlichen Entscheidung zur Festlegung eines Halteverbotes zu Gunsten der Entsorger mit immer größer werdenden Dampfern. Die passen nicht zu einer Entsorgung in der Altstadt! Woanders werden da kleinere Fahrzeuge eingesetzt , wenn es sein muss auch mal Esel ! Vielen Dank das wir Anwohner gefragt und informiert wurden. Warum gibt es keine Anwohnerparkplätze ? Wo bitte sollen wir unsere gutversteuerten Fahrzeuge noch parken? Kann mal jemand mit den Bürgern reden?
Wir wohnen hier schon fast 40 Jahre , bis jetzt gings immer. Wo ist das Problem?
Adresse:
Kleine Sommerleite, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
gerne möchten wir die Möglichkeit nutzen, Ihnen unsere Bewegründe für das Auifstellen der Halteverbote zu erläutern. Das absolute Haltverbot an der Grünfläche Kleine Sommerleite mußte aufgrund von berechtigten Beschwerden der Müllentsorgungsunternehmen angebracht werden.
Die in Ihrem Bereich eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge benötigen im Begegnungsverkehr eine Mindestbreite von 4,75m bei geradliniger Durchfahrtsmöglichkeit. Auf Grund des Parkverhaltens in diesem Bereich rechts und links war der erforderliche Platzbedarf bei Verschwenkungen durch die Länge der Fahrzeuge leider nicht einzuhalten. Vertragspartner der Müllentsorgungsunternehmen ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen- ZAS. Die Stadt hat auch auf die Art und Anzahl der eingesetzten Müllfahrzeuge keinen Einfluss. Bei entsprechenden Ausschreibungen bitten wir die ZAS regelmäßig für die vielfach verwinkelten Straßen im Altstadtbereich mit hohem Parkdruck entsprechend wendige Fahrzeuge zu berücksichtigen. Wir haben hier eine Abwägung treffen müssen zwischen den Anliegerinteressen auf ausreichende und möglichst gut erreichbaren Stellflächen und dem Risiko, dass bei einer Weigerung der Müllentsorgungsunternehmen, die Straße weiter zu befahren, eine große Menge an Anliegern gezwungen wäre, die jeweiligen Mülltonnen zu den Abholterminen an einem weiter entfernten Sammelpunkt, der von dem Müllentsorgungsfahrzeug angefahren werden kann, zu bringen. Da die Anzahl der weggefallenen Stellflächen hier überschaubar ist, die Parkmöglichkeit besteht nun an der Häuserseite gegenüber der Grünfläche, war die Abwägung hier einfach zugunsten der entsorgungspflichtigen Anlieger. Wir gehen auch davon aus, dass alle Bürger, die auf die Müllentsorgung über die ZAS angewiesen sind ,ein Interesse an stabilen Kippgebühren haben. Da kleinere Fahrzeuge weniger Fassungsmöglichkeit aufweisen und dann häufiger fahren müssen, liegt es auf der Hand, dass sich dies auch aufgrund der inflationär steigenden Diesel- und Personalkosten auch auf die Höhe der Gebühren negativ auswirken würde.
Der Hinweis, dass es vielleicht sinnvoll wäre, die Einbahnstraßenregelung so zu verändern, dass die Grünfläche umfahren werden kann, wird in der Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei wohlwollend geprüft werden.
Es ist davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr die Ahornbäume der Grünanlage einen entsprechenden Pflegeschnitt erhalten.
Vielen Dank für Ihre Hinweise und Anregungen
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Straßenverkehrsbehörde