Parken Erledigt
Nach zwei Jahren Bauarbeiten im Grundstück Pöhlbergsiedlung 79, kehrt keine Ruhe ein. Täglich werden Anwohner ab 6 Uhr mit dem Bagger aus dem Schlaf gerissen und der Umkehrplatz im Bereich der Hausnummern 76-79 ist mit Baufahrzeugen, trotz Parkverbot zugeparkt. Unzählige Anrufe bei der Stadt Annaberg im Zeitraum der letzten zwei Jahre blieben ungehört. Die Stadt Annaberg duckt sich weg. Der Gedanke an Korruption kommt automatsch auf. Scheinbar hat die Bauherrin mit den beauftragten Firmen Narrenfreiheit und darf sich alles erlauben. Der öffentliche Weg ist zerstört und niemand fühlt sich verantwortlich. Seit dem 28.05.2024 wird der Umkehrplatz zusätzlich als Stellplatz zum Beladen von LKWs mit Erdaushub benutzt. Eine behördliche Genehmigung dazu liegt nicht vor. Die Anwohner sind von der Baustelle nur genervt. Auto waschen, Fassade streichen etc. ist völlig sinnlos, da Stunden später alles wieder mit einer Staubschicht überzogen ist. Auch das Öffnen von Fenstern ist aus diesem Grund nicht möglich.
Adresse:
Pöhlbergsiedlung 76, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Schilderung der aktuellen Situation in der Pöhlbergsiedlung 79. Wir nehmen Ihre Bedenken ernst und möchten im Folgenden auf die einzelnen Beschwerdepunkte eingehen:
1. Lärmbelästigung durch Bauarbeiten Es gibt keine Vorschrift, die den Beginn der Bauarbeiten ab 06:00 Uhr morgens verbietet. Allerdings dürfen einzelne in der Anlage zur Maschinen- und Geräteverordnung aufgeführte Geräte und Maschinen nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes vor 07:00 Uhr eingesetzt werden. Den Link zu der Behörde finden Sie hier: https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/aemter-von-a-bis-z/immissionsschutz Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde und geben Sie an, welche Geräte und Maschinen im Einzelnen vor 07:00 Uhr morgens eingesetzt wurden oder werden.
2. Parkprobleme durch Baufahrzeuge Der Vollzugsdienst hat bereits dreimal Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden alle Baufahrzeuge, die im Wendehammer standen, unverzüglich entfernt. Verunreinigungen der Straße waren zum Zeitpunkt der Kontrollen nicht feststellbar. Wir werden diese Kontrollen fortsetzen, um die Einhaltung des Parkverbots sicherzustellen.
3. Fehlende Reaktion der Stadt Annaberg Telefonischen Beschwerden wurde seitens des Fachbereichs Recht und Ordnung immer nachgegangen. Anliegen wurden registriert und entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen.
4. Verdacht auf Korruption Es gibt keine Hinweise auf Korruption im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben. Es wäre sich sinnvoll, wenn derartige Unterstellungen unterlassen würden.
5. Schäden am öffentlichen Weg Die Straße zum Wendehammer ist nicht beschädigt. Lediglich der beschränkt gewidmete Fußweg, der zum Pöhlberg führt, weist Verschleiß auf. Dies wurde mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt. Der Bauherr wird nach Abschluss der Bauarbeiten entsprechende Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen.
6. Nutzung des Umkehrplatzes zum Beladen von LKWs Die zeitweise Nutzung des Wendeplatzes für das Beladen von LKWs mit Erdaushub ist uns bekannt. Ein Einschreiten erfolgt nicht, da diese Nutzung nicht zu einer Beeinträchtigung der Allgemeinwohlinteressen führt und den Ablauf der Baustelle eher behindern würde.
7. Belästigung durch Staub Der Vollzugsdienst konnte keine übermäßige Staubbelastung feststellen. Dennoch ist der Bauherr verpflichtet, vermeidbare Staubbelästigungen zu unterlassen. Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Bauunternehmen oder dem Bauherrn in Verbindung, um auf eine Reduzierung der Staubentwicklung hinzuwirken.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch das Bauvorhaben entstanden sind, und möchten Sie darauf hinweisen, dass die Außenarbeiten voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein werden.
Falls Sie aufgrund des Bauvorhabens Ihre nachbarlichen Belange nicht hinreichend berücksichtigt sehen, steht es Ihnen frei, zivilrechtlich gegen den Nachbarn vorzugehen. Die Stadt kann hierbei nicht als Stellvertreter agieren und beteiligt sich nicht an privaten Nachbarstreitigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung