Straßen, Wege, Plätze In Bearbeitung
Fußweg ist am oberen Stück total zugewachsen und kann nicht begangen werden.
Adresse:
Buchenstraße 58, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Vielen Dank für den Hinweis.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit den § 2, 3 und 5 der Straßenreinigungssatzung
wurde die Straßenreinigungspflicht und damit auch die Pflicht zur Befreiung des Gehweges von Unkraut auf den
Anlieger übertragen. Demzufolge ist dieser für die Beseitigung des Unkrautes zuständig.
Wir werden die betreffende Person anschreiben und zur Reinigung auffordern.
Mit freundlichen Grüßen SG Betriebshof