Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Hallo,
seit Freitag den 1. April 2016 stehen auf der Scheibnerstraße 2 Halteverbotsschilder welche anlässlich der Straßenreinigung aufgestellt wurden. Da ich das Wochenende nicht gefahren bin und dies nicht bemerkte stand ich wie gewohnt vor meinem Haus. Dafür ist im unteren Bereich kein Anwohnerparkausweis notwendig. Montag früh 8.39 Uhr hatte ich eine Verwarnung in Höhe von 25 € unter dem Scheibenwischer klemmen. Nur noch 1 weiteres Auto hatte eine solche Verwarnung. Alle weiteren, zu diesem Zeitpunkt und den ganzen Tag im Halteverbot parkenden Autos, wurden glatt übersehen!!!!!!! Ich habe diese und meine persönliche Situation an der betreffenden Stelle erläutert was aber sinnlos war. Man hat, trotz des offensichtlichen Unrechts, keine Chance!!!! Die Schilder standen bis heute, Freitag den 8.4.16, "OHNE" das man was von einer Kehrmaschine gesehen hat. Die Straße ist noch so verdreckt wie immer!!! Ich finde das nicht in Ordnung und bin immer noch sehr wütend. Zumal ich mir als Einzige einen Anwohnerparkausweis gekauft habe und ich als alleinerziehende Frau mit 2 Kindern schwere Sachen teilweise von der oberen Buchholzer Straße runtergeschleppt habe. Dann noch ab in den 3. Stock!! ICH WILL ES EINFACH NUR VERSTEHEN!!! Mfg
Adresse:
Markt 6, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die Halteverbotsschilder wurden aufgestellt, um am 04.04.16 auf der Scheibnerstraße die Frühjahrsreinigung durchführen zu können. Leider missachten einige Fahrzeugführer immer wieder die Halteverbote, so dass eine komplette, termingerechte Reinigung nicht möglich
war, und weitere Versuche unternommen werden mussten, die Scheibnerstraße doch noch komplett zu reinigen. Sie können versichert sein, dass kein im Halteverbot geparktes
Fahrzeug „glatt übersehen“ worden ist. Das die Straße „immer noch verdreckt ist wie immer" liegt an den uneinsichtigen Fahrzeugführern, nicht an uns. Wir geben unser Bestes für eine
einladende und saubere Stadt, aber ohne die Unterstützung der Bürger, ist das nur schwer möglich.
Die Frühjahrsreinigung ist mit großem personellem und technischem Aufwand verbunden, sowohl bei der Organisation als auch bei der Durchführung. Wann welche Straße gereinigt
wird, wurde im Stadtanzeiger, auf Facebook und auch auf der Internetseite der Stadt angekündigt.
Der Bewohnerausweis hätte Sie am Reinigungstag auch nicht berechtigt, auf der Scheibnerstraße im Halteverbot zu parken. Ein Bewohnerparkausweis kann aber gerade in einem solchen Fall die ermöglichen, in zumutbarer Nähe eventuell vorhandene Bewohnerparkplätze zu nutzen. In Ihrem Fall ist auch die Bahnhofstraße immer eine gute und zumutbare Alternative.
Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen könne, dass ein Ge- oder Verbot durch ein Verkehrszeichen verlautbart wurde.
Schließlich standen die Halteverbote dort schon mindestens drei Tage vorher und waren für den durchschnittlichen Kraftfahrer auch erkennbar.
Falls Sie die Verwarnung nicht akzeptieren erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Anhörung zu dem Vorgang, bei dem Sie sich noch einmal gesondert äußern können.
Ihr Fachbereichsleiter Recht und Ordnung