Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Hallo,
Montag den 4. April erhielt ich eine Verwarnung im Wert von 25 Euro wegen Parkens mit Behinderung im Halteverbot auf der Scheibnerstr. Auf meine Frage an die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, wo ich bitte als Anwohner parken soll, wurde mir knapp und unfreundlich geantwortet : "Auf der Buchholzer". Dann stieg sie ruck zuck wieder in ihr Auto ein und fuhr weg. Ich habe mich sehr darüber geärgert da ich derzeit krank bin und seit Donnerstag früh meine Auto nicht bewegt habe. Da die Schilder vom Standpunkt der Hausnummer 17 nicht sichtbar waren, und auch die anderen Fahrzeuge wie gewohnt hier parten, konnte ich auch die veränderte Situation nicht erahnen. Hier möchte ich noch hinzufügen das die meisten hier geparkten Fahrzeuge keine Verwarnung erhielten und auch bis Freitag den 08.04. die Straße nicht rechtsseitig gereinigt wurde. Diese Umstände finde ich sehr bewohnerunfreundlich und bestimmt kein gutes Aushängeschild für Annaberg. Eine Anwohnerparkkarte wären für mich unnötige Kosten da ich hier vor meinem Haus frei parken kann!
MfG
Adresse:
Scheibnerstraße 9, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Zurzeit findet im gesamten Stadtgebiet die Frühjahrsreinigung statt. Es wurde im Stadtanzeiger sowie auf der Internetseite der Stadt und bei Facebook die Reinigung angekündigt, auch die Termine,
welche Straßen wann gereinigt werden, wurden veröffentlicht. Die Organisation der Frühjahrsreinigung ist aufwendig und die Durchführung mit hohem personellen und technischen Aufwand verbunden.
Sie haben die Kehrmaschine durch Ihr verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug bei der Reinigung behindert. Zu Ihrem Einwand, dass das Haitverbot von der Hausnummer 17 aus nicht zu sehen war, müssen wir Ihnen sagen, dass die als Fahrzeugführer verpflichtet sind, sich über die aktuelle Beschilderung zu informieren, das gilt nicht nur bei Straßenreinigung, sondern jederzeit und überall. Schließlich standen die Halteverbote dort mindestens drei Tage vorher.
Hätten die Fahrzeugführer die Beschilderung besser beachtet, hätte die Scheibnerstraße termingerecht -—auch beidseitig- gereinigt werden können.
Auch mit einer Bewohnerkarte hätten Sie am 04.04.2016 dort nicht stehen dürfen. Wir sehen bei der Anordnung des Halteverbots keine „Bewohnerunfreundlichkeit“, vielmehr sollte jeder
Bürger Interesse an einer einladenden und sauberen Stadt haben und daher Verständnis für unsere Maßnahmen haben. Zumal die Stadt auch auf die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zugunsten der Anlieger verzichtet. Falls Sie die Verwarnung nicht akzeptieren erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Anhörung zu dem Vorgang, bei dem Sie sich noch einmal gesondert äußern können. Ihr Fachbereichsleiter Recht und Ordnung