Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Erledigt
Wir bitten als Anwohner um Parkverbot in der Kurve im Bereich An der Mühle 21 beidseitig zum stattfindenden Jahrmarkt.
Da diese Engstelle eine sehr große Unfallgefahr bei beidseitigen Verkehr darstellt.
Wir bitten dringend um Realisierung.
Adresse:
An der Mühle 27, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Straßenverkehrsbehörde hat den genannten Standort heute in Augenschein genommen, dabei wurde festgestellt das ein Parken im genannten Bereich lt. § 12 StVO untersagt ist. Der Sachverhalt stellt sich für die Straßenverkehrsbehörde wie folgt dar: Es handelt sich um eine ca. 5 m Breite, beidseitig befahrbare Fahrbahn. Grundsätzlich darf gemäß § 12 StVO an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, oder im Bereich von scharfen Kurven nicht gehalten werden. Außerdem befindet sich im Kurvenbereich eine Garageneinfahrt, hier ist ebenfalls gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO das Parken unzulässig. Durch die Polizei wurde geprüft, ob es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, auch hier liegt lediglich 1 Unfall bei Straßenglätte im angesprochenen Bereich vor. Fazit: Weiterer Beschilderung bedarf es zum momentanen Zeitpunkt nicht. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Fachbereich Recht und Ordnung.