Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
nachdem die museumsgasse mittlerweile durchgängig für den verkehr freigegeben wurde, die frage ob es nicht möglich ist, dort noch ein hinweisschild "Achtung Kinder" oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten. Problematisch hier besonders, das Fußgänger zum Kindergarten oder Kindertreff, vom und zum Parkdeck, und die anwohner und Gäste der stadt teilweise gezwungen sind aufgrund der gestellten schilder (fußweg teilweise nicht nutzbar) die straße zu nutzen.
eine telefonische anfrage brachte hier keinen erfolg, da aussagen wie: "es stehen schon soviele schilder da ist das nicht notwendig", "wer in den gassen von Annaberg schneller als schrittgeschwindigkeit fährt (AKTUELL IST DA 50) fährt nicht angemessen"
Solche getroffenen Aussagen sind nicht wirklich hilfreich.
Im Übrigen wird das hier sicher auch bei FB diskutiert werden
Adresse:
Museumsgasse 3, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Ihr Anliegen läßt von der Darstellung ( "AKTUELL IST DA 50") erkennen, dass Sie schon hinsichtlich der zulässigen Geschwindigkeiten nach der StVO von falschen Voraussetzungen ausgehen.
Die zulässige Geschwindigkeit richtet sich in dem genannten Bereich nach § 3 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2a StVO. Die höchst zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h ( § 3 Abs. 3 StVO) in diesem Bereich wird beschränkt durch die Verpflichtung des Fahrzeugführers, die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Außerdem muss der Fahrzeugführer sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen und Achtungsschilder dürfen demgegenüber nach der derzeitigen Rechtslage (§ 45 Abs. 9 StVO) grundsätzlich nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse wird nach unserer Erfahrung ein durchschnittlicher Kraftfahrer hier maximal 15-20 km/h fahren. Diese Geschwindigkeit wird vor Ort auch tatsächlich so gefahren, wirkt allerdings bei manchem Betrachter möglicherweise aufgrund der engen Bebauung und dem Pflaster allerdings schneller. Die Museumsgasse stellt auch im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Verhältnissen lediglich eine Anlieger- und keine Haupterschließungsstraße dar. Aus der Unfallforschung ist allgemein bekannt, dass das Risiko von Fußgängerunfällen unter Beteiligung von Kfz mit schwerwiegenden Folgen bei Anliegerstraßen und Geschwindigkeiten unter 30 km/h äußerst gering ist. Die geltende Regelung der StVO in Verbindung mit den Straßenverhältnissen und den tatsächlich erwarteten Geschwindigkeiten gewährleistet damit in dem genannten Bereich der Museumsgasse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen fachlicherseits nicht entsprechen können.
- Ihre Straßenverkehrsbehörde