Parken Archiv
Im Bereich Kleine Sommerleite /Stufenweg werden immer wieder PKW-Stellplätze durch das Aufstellen von Mülltonnen oder Holzgestellen auf der Straße "reserviert". Ist dies zulässig? Auch ist es üblich , dass PKW`s und Anhänger so aufgestellt werden, dass Parklücken für andere Fahrer nicht nutzbar sind.
Im oberen Bereich der Kleinen Sommerleite ist ,nach Baumaßnahmen , der Fahrbahnbereich eingeengt. Um dort zu parken fahren die meisten Fahrzeuge ständig über den Bord. Nicht gerade reifenschonend. Wer dies nicht tut wird beschimpft und bekommt bösartige Zettel an die Windschutzscheibe geheftet. Ist vorgeschrieben an dieser Stelle über den Bord zu fahren? Vielen Dank für Ihre Bearbeitung.
Adresse:
Kleine Sommerleite 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Eine Reservierung öffentlichen Verkehrsraumes für private Flächen ist unzulässig und stellt eine illegale Sondernutzung dar. Das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen und Parkstreifen ist nur für den Zeitpunkt der regelmäßigen Entleerung, also nur einen Tag vor bis einen Tag nach der Entleerung zulässig.
Weiterhin ist nach § 12 Abs. 6 StVO ist platzsparend zu parken. Es ist folglich verboten zwei nacheinanderfolgende Parkplätze durch die Bildung unnutzbarer Lücken mit nur einem Fahrzeug zu blockieren. Hierbei gibt es allerdings ein Vollzugsproblem, da im Zweifel schwer nachzuvollziehen ist, welches Fahrzeug hier zuerst stand und welcher Fahrzeugführer damit nicht platzsparend geparkt hat. Anhänger dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur zwischen Nutzungen bis zu zwei Wochen stehen. Ein bloßes Umparken stellt keine Nutzung dar, was sich aber ebenso schwer nachweisen lässt.
Überfahren des Bordes:
Oftmals ergibt sich intuitiv aus der Bordhöhe, ob dieser zum Überfahren gedacht ist oder nicht. So stellen befestigte Flächen hinter Niederborden (üblicherweise 2-4 cm) benutzbare Seitenstreifen dar, welche vorrangig zum Parken genutzt werden müssen und nicht durch Parken auf der Fahrbahn blockiert werden dürfen. Hochborde (meist 8 cm oder mehr) trennen meistens Gehwege, Grünflächen etc. ab, welche weder befahren noch beparkt werden dürfen. Aber allein die Bordhöhe kann hier nicht Ausschlag geben, sondern es ist das Gesamtbild entscheidend. Die Kleine Sommerleite hat zumeist links den Gehweg und rechts einen Seitenstreifen.
SG Straßenverkehr