Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner wollte ich Ihnen die Anregung und den Hinweis geben, dass im "Adam-Ries-Wohngebiet" zeitnah die Geschwindigkeit kontrolliert werden sollte. Tagsüber werden durch das enorme Verkehrsaufkommen und den dadurch resultierenden Kolonnenverkehr wenig Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu verzeichnen sein - sicher gibt es Ausnahmen. Allerdings sieht dies in den Abend- und Morgenstunden anders aus. Da dann vorwiegend Einzelfahrzeuge unterwegs sind, wird hier des öfteren die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dies alleine stellt schon eine Gefahr in einem WOHNGEBIET dar. Dazu kommt noch die Lärmbelästigung.
Traurig was jetzt hier so los ist...
Ich selbst traue mich nur mit größter Vorsicht über die Straße, von den älteren Anwohnern (2 altersgerechte Wohnblöcke, 1 Pflegeheim), die u.a. in die nahe gelegenen Einkaufsmärkte einkaufen wollen und müssen, rede ich gar nicht erst. Ich habe schon mehreren Personen über die Straße geholfen, weil sie einfach Angst haben, die Straße zu queren wegen des derzeit enormen Verkehrsaufkommens durch die Umleitung und des teilweise rücksichtslosem Fahrens einzelner.
Nicht zu vergessen sei noch die Grundschule zu erwähnen, zum Glück ist dort zeitweise ein „Schulweghelfer“ eingesetzt, welcher zumindest den Kindern ein Gefühl der „Sicherheit“ beim überqueren der Straße vermittelt.
Dies alles kann aber keine Lösung sein, bei allem Verständnis für Baumaßnahmen etc.
Bevor erst jemand oder etwas zu Schaden kommt, bitte ich Sie, etwas gegen diesen Missstand zu unternehmen. Schließlich handelt es sich um eine kleine "Anliegerstraße", welche jetzt den Verkehr einer Bundesstraße verkraften muss...
Vom den vielen LKW's über 7,5 t rede ich gar nicht erst...
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Adresse:
Wohngebiet Adam Ries 10, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Die Geschwindigkeitsüberwachungen zu den Morgen- und Abendzeiten werden wir durchführen. - Ihre Straßenverkehrsbehörde