Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Danke für die Antwort, jedoch ist diese nicht zufriedenstellend! Der Schneepflug fährt hier ab und zu tagsüber, aber bei der derzeitigen Situation stellt sich uns die Frage, warum das einseitige Parkverbot nicht ab sofort gelten kann? Was steht dem entgegen? Eine Regelung, die Pestalozzistraße und die Rathenaustraße als Einbahnstraßen auszuweisen, wäre auch sehr hilfreich, zumal dann das Parken auf einer Seite sein muss. Wir bitten nochmals um Prüfung und einer Lösung, die wirklich zufriedenstellend ist !!
Adresse:
Pestalozzistraße 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Rechtlich dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo diese "zwingend geboten" sind. Die Hürden liegen hier somit sehr hoch. In Einbahnstraßen darf auch links geparkt werden (§12 Abs. 4 Satz 4 StVO). Zudem muss zum standsicheren und gut sichtbaren Aufstellen von Verkehrszeichen unter jetzigen Verhältnissen überhaupt erstmal Platz geschaffen werden. Insoweit erscheint uns die Arbeitszeit beim Schneepflugfahren besser genutzt, als beim Einbuddeln von Verkehrszeichenfüßen. - Ihre Straßenverkehrsbehörde