Parken Archiv
Aufgrund des komplexen Ausbaues der Karlstraße im Stadtteil Buchholz und der damit verbundenen Vollsperrung , erfolgt die Zu.-und Ausfahrt zum großen Teil über die Einenkelstraße.
Parkende Autos rechts und links behindern oft die Durchfahrt. Warum kann während der Zeit der Bauarbeiten, kein einseitiges Halteverbot angebracht werden.
Adresse:
Einenkelstraße 3, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Nach § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die benannte Vollsperrung der Karlstraße bestand schon im letzten Jahr. Dabei ist beobachtet worden, dass nach einer kurzen Eingewöhnungsphase der Verkehr aus den Wohngebieten Heiterer Blick, sowie Rosen-, Tulpen-, Nelkenweg über die Waldstraße oder Schlettauer Straße abfließt, während der Verkehr zu den Wohngebieten im oberen Stadtteil über die Einenkelstraße fließt. Begegnungsverkehr auf der Einenkelstraße findet über den gesamten Tag verteilt lediglich vereinzelt statt. Es mag auch vereinzelt vorgekommen, dass Fahrzeuge bei derartigen Begegnungen wegen der dort parkenden Fahrzeuge kurz zurücksetzen müssen, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dies stellt nach unserer Auffassung aber noch keinen zwingenden Grund dar, hier grundsätzlich auf einer Straßenseite der Einenkelstraße Halteverbote aufzustellen. Wir werden in dem Bereich aber weiter beobachten und gegebenenfalls verbotswidrig in den Kreuzungs-beziehungsweise Einmündungsbereichen abgestellte Fahrzeuge verwarnen. Fachbereich Recht und Ordnung/Straßenverkehrsbehörde