Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Mülltonnen wurden letzte Woche ( 27.1.2017 KW 4) nicht geholt! Warum? Unsere Straße ist befahrbar selbst da sehr wenig /bis gar kein Winterdienst gemacht wird/wurde. Ich bitte darum das dies so schnell wie möglich noch nachgeholt wird da wir drei kleine Windelträger im Haus sind und die Vermietung ein Tierpension besitzt. Ich den Müll sicher nicht in meiner Wohnung oder im Haus hinterlege. Es gibt auch für die Stadt regeln siehe Stadtsatzung!!!
Mit noch freundlichen Grüßen
vielen dank
Adresse:
Scheibnerstraße 8, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Liebe Bürgerin,
für die Anlieger der Scheibnerstraße wurde eine Sammelstelle im Bereich des Theaterplatzes eingerichtet. Zur weiteren Erläuterung die Pressemitteilung der Stadt dazu:
Winterdienst: Müllentsorgung in Annaberg-Buchholz,Sammelplätze
Die Schnee- und Verkehrslage hat sich in den letzten Tagen deutlich entspannt. Hauptverkehrsstraßen sowie die meisten Nebenstraßen sind in Annaberg-Buchholz wieder recht gut passierbar. Auf Grund der gefallenen Schneemengen ist allerdings in einigen engen Gassen die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge nur schwer bzw. nicht möglich. Im Hinblick auf eine geordnete Müll- bzw. Abfallentsorgung hat die Stadt Annaberg-Buchholz deshalb Kontakt zum Erzgebirgskreis als Träger der Abfallentsorgung sowie zu beauftragten Firmen aufgenommen.
Bis auf weiteres werden ab Donnerstag, dem 2. Februar 2017 im Stadtgebiet folgende Sammelplätze für Abfalltonnen bereitgestellt:
- Eisenstuckplatz, Barbara-Uthmann-Platz, Mittelgasse:Untere und Obere Badergasse, Kupferstraße und Siebenhäusergasse, bitte nächst gelegene Sammelplätze nutzen
- Farbegasse: Gebiet zwischen Wolkensteiner Straße, Lindenstraße,Mariengasse und Großer Kartengasse; Von Müllfahrzeugen befahren werden
Große Sommerleite, Obere Röhrgasse und Große Kartengasse.
- Max-Michel-Straße (am Spielplatz): Max-Michel-Straße, Sperrgasse,Steigergasse, und Teilbereiche der Frohnauer Gasse
- Theaterplatz: Scheibnerstraße
- Einmündung Ahornplatz/Heimstättenweg: Ahornplatz
Im Interesse einer ordnungsgemäßen Entsorgung wird darum gebeten, diese Möglichkeiten zu nutzen. Der Abfallkalender des Landkreises ist den Haushalten zugestellt worden. Unter folgender Adresse ist er im Internet veröffentlicht:
https://www.annaberg-buchholz.de/media/Abfallkalender_Annaberg_2017.pdf
Auf den Sammelplätzen ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten. Ausgewiesene Halteverbote sind unbedingt zu beachten. Verstöße werden mit
Bußgeldern sowie ggf. auch mit Rechnungen der Entsorgungsfirmen wegen nicht möglicher Entsorgung geahndet.
Abfalltonnen zur nächsten erreichbaren Straße bringen
Anlieger von Grundstücken, die nicht oder nur sehr schwer mit Entsorgungsfahrzeugen erreichbar sind, werden gebeten, Abfalltonnen zur
nächsten erreichbaren Straße zu bringen. Die Basis dafür bildet der § 18 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Erzgebirgskreises. Das betrifft folgende
Straßen, die nicht in der Nähe von Sammelplätzen liegen:
Stufenweg, Zürcherplatz, Dammstraße, Knappensteig von Nr. 24 – 38, Stegerwaldstraße, Königswalder Straße, Zum Weißgut
Anlieger, denen ältere, gebrechliche und kranke Anwohner aus den genannten Bereichen bekannt sind, werden beim Transport der Abfalltonnen um wohlwollende nachbarschaftliche Hilfe gebeten.
Bei der Abholung der Restmülltonnen werden zusätzliche Reststoffe nur mitgenommen, wenn diese in offiziellen Restabfallsäcken verpackt sind. Im Bürgerzentrum der Stadt Annaberg-Buchholz können diese 70-Liter-Säcke zum Preis von 2,90 € erworben werden.
Alternative Parkplätze nutzen, Durchfahrtsbreiten beachten
Aufgrund aktueller Probleme weist die Stadt nochmals generell darauf hin,alternative Parkplätze zu nutzen sowie darauf zu achten, dass Mindestdurchfahrtsbreiten von drei Metern in allen Straßen erhalten bleiben. Das betrifft auch Einmündungen und Kreuzungsbereiche. Falschparker müssen damit rechnen, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden.
Um mehr Ordnung in Winterdienst, Parken und Entsorgung zu bringen, erwägt die Stadt in künftigen Jahren eine generelle Regelung, die bei extremen Schneelagen in Kraft gesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung