Sport und Freizeiteinrichtungen Archiv
Wer kümmert sich eigentlich um den Radweg bzw Scaterweg zw. Annaberg und Kühberg ... dieser wird mittlerweile als Fußweg und als Hundespazierweg genutzt... nicht nur dass dies lt. StVO nicht erlaubt ist, sondern auch gefährlich ist.
Adresse:
Alte Poststraße 20, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte/r Beschwerdeführer/in,
die Stadt hat bereits mehrfach veröffentlicht, dass der Radweg zwischen der Einmündung der Alten Poststraße über Morgensonne bis zur Kerzenwelt nur durch Radfahrer und Inlineskater benutzt werden darf. Es wurde dabei auch darauf hingewiesen, das Nutzer, egal ob sie den Radweg rechtswidrig oder rechtmäßig nutzen, bei der Benutzung des Radweges auf jeden Fall die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten haben (§ 1 StVO: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.). Der Weg ist ja an sich sehr übersichtlich und damit kann die Fahrweise bzw. das Begehen gut der jeweiligen Situation angepasst werden. Dies bedeutet auch, dass auch Fahrradfahrer auf Inlineskater Rücksicht zu nehmen haben. Aber auch Fahrradfahrer dürfen natürlich keine Fußgänger anfahren, auch wenn diese widerrechtlich den Radweg benutzen. Fahrradfahrer dürfen aufgrund der Breite und der zulässigen Nutzung durch Inlineskater vernünftigerweise auch nicht erwarten, sich wie ein Rennfahrer auf dem Radweg fortbewegen zu können. Eine besondere Gefährdung, die ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde darüber hinaus erfordern würde, ist nicht erkennbar. Konfliktsituationen oder Unfälle zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen liegen der Straßenverkehrsbehörde - und dies seit der Inbetriebnahme des Radweges im Jahre 2010 – aktenkundig nicht vor. Wir nehmen Ihre Beschwerde aber wieder zum Anlass, den gemeindlichen Vollzugsdienst mit einer regelmäßigen Bestreifung insbesondere am Nachmittag beziehungsweise in den Abendstunden zu beauftragen. Auch wird in einer Presseerklärung und gesondert auf der Internetseite auf diesen Sachverhalt noch einmal hingewiesen werden. Eine zusätzliche Hinweisbeschilderung ist aufgrund der eindeutigen Regelung mit der Verkehrsbeschilderung nicht erforderlich und dürfte auch nicht zu einer spürbaren Verhaltensänderung führen. An die Fußgänger und Wanderer wird ebenfalls zum wiederholten Male der Hinweis ergehen, dass die Fußgänger den nicht befestigten Weg oberhalb des Radweges (entlang des früheren Flößgrabens) benutzen sollen.
Vielen Dank für die Hinweise.
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung