Lärm Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
wiederholt müssen wir uns wegen dem Objekt "Obere Schmiedegasse 21" bei Ihnen melden. Wie bereits mitgeteilt, ist in dem Objekt nach wie vor ein Kommen und Gehen. Auch Graffitis verschönern schon die Wände.
Die Spitze des Eisbergs wurde am vergangenen Freitag erreicht. Gegen 23:30 Uhr wurde im Objekt durch einen stark alkoholisierten Obdachlosen randaliert und lautstark rumgeschrien. Es handelt sich um einen stadtbekannten Obdachlosen ca. 20-30 Jahre alt, der in der Wohnungslosenhilfe auf der Unteren Schmiedegasse 29 wohnte. Dort ist er bereits rausgeflogen, wie uns heute telefonisch mitgeteilt wurde. Den Namen des Betreffenden wollte man uns nicht nennen. Sie können aber gern selbst bei der Wohnungslosenhilfe der Diakonie anrufen (Tel. 676021).
Aufgrund der Randale haben wir am Freitag die Polizei gerufen. Diese war im Objekt und hat den Betreffenden nur einen Platzverweis ausgesprochen, mehr könnten sie wohl nicht tun. Eine halbe Stunde später war er wieder da. Sie erfahren sicher Näheres bei der Polizei in Annaberg.
Bitte unternehmen Sie kurzfristig etwas. Sie hatten uns ja bereits mitgeteilt, dass Sie erst mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen müssen, bevor Sie in Ersatzvornahme gehen. Wir denken es ist höchste Zeit zum Handeln, das Objekt muss dicht gemacht werden. Viele Bewohner sind stark verunsichert und verärgert, die Wohnqualität leidet!
Die Telefonnummer vom französischen Eigentümer lautet: 0033 9529 38064
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Adresse:
Große Sommerleite, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Der Eigentümer hat eine Firma mit dem Verschluss des Gebäudes beauftragt und das Gebäude wurde heute verschlossen und ist somit nicht mehr frei zugänglich. Damit hat er unsere Aufforderung zur Verschlusssicherheit erfüllt. Wir gehen davon aus, dass die Firma den Zugang zum Gebäude gut verschlossen hat, so dass ein einfaches Aufbrechen nicht mehr möglich ist. (Wir hatten mit der Firma vor dem Verschluss gesprochen). Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit der Diakonie, kennen wir die Problematik des Obdachlosen, aber weder kann er gezwungen werden, sich in der Notunterkunft aufzuhalten bzw. zu übernachten noch kann er zwangsweise einer Therapie zugeführt werden. Es bleiben zunächst nur die Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei durch den Hauseigentümer bei Aufbruch des Gebäudes sowie die Anzeigen der Nachbarschaft bei Lärmbelästigung als Möglichkeit, hier Ruhe zu erreichen. Wir bedauern Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Wir werden in dieser Angelegenheit weiterhin mit der Diakonie und der Polizei zusammenarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Allg. Ordnungsangelegenheiten