Sport und Freizeiteinrichtungen Archiv
Circa gegen 14.00Uhr kommt an fast jedem Tag Montag bis Freitag eine Hundehalterin mit ihrem Rottweiler UNANGELEINT lang geschlendert oder sitzt manchmal mit dem Hund auch im Park,ebenfalls unangeleint.
Es ist ja in Ordnung mit dem Hund spazieren zu gehen aber bei der Größe unangeleint einfach ein Risiko.
Adresse:
Teichpromenade, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Danke für den Hinweis. Gem. Polizeiverordnung § 6 müssen Hunde in öffentlichen Anlagen angeleint sein. Der Vollzugsdienst wird im Rahmen seines Streifendienstes versuchen, Kontakt mit der Hundehalterin aufzunehmen bzw. die Halterin zu ermitteln. Sollten Sie nähere Angaben zur Hundehalterin haben, bitten wir uns diese per Mail ordamt@annaberg-buchholz.de mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen SG Allg. Ordnungsangelegenheiten