Baum und Grün Archiv
Guten Tag, ich wohne in Annaberg, Karlsplatz 3 und ärgere mich, daß im Garten der einzige Laubbaum mit einem großen Stammdurchmesser gefällt wurde. Mir ist bekannt, daß das fällen eines so großen Baumes genehmigt werden muß und glaube nicht, daß das beantragt wurde
Mit freundlichen Grüßen
Adresse:
Karlsplatz, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Unserer Recherche zur Folge handelte es sich bei dem betroffenen Baum um eine geschädigte Weide. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes gehören u.a. Weiden nicht zu den sogenannten Landschaftsbestandteilen, können demnach nicht über eine Baumschutzsatzung zum geschützten Gehölz erklärt werden. In diesem Fall entscheidet der Eigentümer selbst über den Verbleib des Baumes, ein Antrag oder eine Genehmigung ist in diesem Falle nicht notwendig gewesen. Weiterhin wurde uns mitgeteilt, das die Weide über einen Zwieselriss verfügte. Es bestand die unmittelbare Gefahr, dass ein Teil des Stammes das Eigentum des Nachbarn beschädigen könnte. Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit kann zu jedem Zeitpunkt im Jahr vorgenommen werden. Ein Schnittverbot gibt es im vorliegenden Fall nicht. Mit freundlichen Grüßen Sachgebiet Umwelt und Naturschutz