Parken Archiv
Nachdem der untere Teil der Baustelle "Mauer Scheibner Str." abgeschlossen ist und die dortige Absperrung auf den Fusweg verbracht wurde, parken nun, trotz fehlender Parkmarkierungen oder einer entsprechenden Beschilderung ständig Fahrzeuge. Diese stehen teilweise entgegengesetzt der Fahrtrichtung mit teilweiser Behinderung des Verkehrs. Wenn LKW die Buchholzer raufwollen und es kommt ein weiterer Lkw entgegen, geht nichts mehr. Den Vollzugsdienst habe ich bisher noch nicht hier auf der Straße gesehen. Das Stadtsäckl würde sich hier freuen. Nachdem seitens der Bauausführenden Firma mitgeteilt wurde, das max 100m der Buchholzer Parkplatzmäßig gesperrt werden würde, ist es jetzt schon eine zumutung das erst die kompletten Parkplätze weggefallen sind und nun schön wild geparkt wird. Eine Beschilderung wurde hier sicher Klarheit schaffen, wobei dort zu beachten wäre, diese in beide Fahrtrichtungen, auf der Baustellenseite aufstellen zu lassen. Die extra für die Anwohner geschaffenen Ausweichparkplätze, sollten ebenfalsl vermehrt kontrolliert werden, da immernoch tagsüber die Anwohnerplätze seitens anderer Fahrzeugführer belegt werden. Sucht man sich dann einen weiter weg gelegenen Parkplatz, bekommt man zum Dank das Fahrzeug zerkratzt. Aber darum kümmert sich inzwischen die Polizei. Den Bearbeitungsverlauf hätte ich gern auf meine Mailadresse. VG
Adresse:
Buchholzer Straße 65, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Im unteren Teil der Buchholzer Straße kann nach § 12 StVO geparkt werden, also in Fahrtrichtung rechts, ohne Beschränkung, bei Einhaltung entsprechender Restbreite. Damit lässt sich in der jetzigen Situation kein Parken anordnen, da dies suggeriert, man könnte ungeachtet der Fahrzeugbreit hier parken. Eine vorübergehende Parkflächenmarkierung ist im Regelwerk nicht vorgesehen und aufgrund der Rückstände auch nicht verhältnismäßig.
Im Zeitraum vom September bis heute wurden 13 Kontrollen mit 58 Verwarnungen vorgenommen.
Am spätestens am 19.12. wird die Baumaßnahme für dieses Jahr beendet sein, die Straße mit den Parkflächen vor den Häusern wie gewohnt freigegeben und nur der Gehweg zur Scheibnerstraße gesperrt bleiben. - Ihre Straßenverkehrsbehörde