Parken Archiv
Mein Anliegen beschränkt sich auf das Parken Kleine Sommerleite . Überall in der Stadt werden Parkgebühren verlangt.
Die Ortspolizei ist im Verteilen von Bußgeldzettel auch recht fleißig. Kann es sein das Wohnmobile und LKW auf ohnehin schon begrenzten Parkplätzen und engen Straßen tagelang parken.Die Ein-u. Ausfahrt in die eigene Garage unmöglich machen. Wir als Einwohner von Annaberg-B. ,die immer schön Grundsteuer zahlen, kommen nicht in die eigene Garage.Hier sollte dringend etwas getan werden.
Fahrzeuge dieser Größenordnung haben andere Parkmöglichkeiten (Kätplatz).Zudem sind die Parkmöglichkeiten für Anwohner .auch zu wenig.Ich bitte um Stellungnahme. Kennzeichen der Fahrzeuge: [entfernt]
Adresse:
Kleine Sommerleite 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Für Fahrzeuge unter 7,5t gelten gleiche Regeln, wie für PKW. Wenn das Wohnmobil also nicht verkehrsbehindernd steht, darf es dort parken. Der LKW darf in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen hier nicht regelmäßig stehen (§12 Abs. 3a StVO). Entsprechend der Fotos ist keine Behinderung zu erkennen, zumal die Fahrzeuge auch nicht anders stehen, wie sonst hier PKW stehen. Zwischen den Garagen und den Fahrzeugen verbleiben etwa 5m, was zur Ein- und Ausfahrt regelmäßig reichen sollte. Wir werden verstärkt hier kontrollieren, ob entsprechend des jeweiligen Parkens eine Behinderung ergibt und einen entsprechenden Hinweis an die Polizei abgeben, da wir weder Nachts, noch an Feiertagen regelmäßig tätig sind. - Ihre Straßenverkehrsbehörde