Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Wir sind Gäste Ihrer Stadt und sehen einiges mit "touristischen "Augen. In der Umgebung haben wir keinen Ort kennengelernt, der so ungepflegt aussieht wie Ihre Kreisstadt. Sie haben einen schönen Marktplatz, aber man darf keine 30 m in die Gassen gehen schon ist alles verunkrautet, keine Hecken sind geschnitten, das Gras steht kniehoch....kein Aushängeschild. Diese Eindrücke werden mit nach Hause genommen und tragen nicht zur Werbung bei. Vielleicht sollten Sie sich darüber Gedanken machen ...wir sind nicht die einzigen, die sich daran stoßen.
Hoffen, dass diese Worte Gehör finden!
Mit freundlichen Grüssen
Adresse:
Stadtpark, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Guten Morgen, gemäß unserer Straßenreinigungssatzung ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Jeder muss entlang seines Grundstückes den Gehweg bzw. einen Seitenstreifen regelmäßig reinigen sowie im Winter räumen und streuen. Die Einhaltung der Reinigungspflicht wird sowohl vom Straßenwärter als auch vom Vollzugsdienst im Rahmen ihrer täglichen Streifen kontrolliert. Anlieger bzw. Grundstückseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, erhalten von uns eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung zu Reinigung. Sollte die Reinigung trotzdem in der gesetzten Frist nicht durchgeführt werden wird ein Verwarngeld bzw. Bußgeld verhängt. Wir können Ihnen versichern, dass wir sehr bemüht sind, die Wege, Straßen und Plätze, die in unserer Verantwortung liegen sauber und gepflegt zu halten, aber die Pflichten der Grundstückseigentümer können wir nicht übernehmen. Mit freundlichen Grüßen FB Recht und Ordnung