Abfall, Müll und Verunreinigungen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinen Einkauf im Erzgebirgscenter am 30.10.2021, gg. 11:00, wurde wieder einmal dafür gesorgt, dass mein Puls schlagartig in die Höhe schießt.
Obwohl lange Zeit mal Ruhe war, wurden wieder Visitenkarten an Fahrzeugen (auch an meinem) angebracht bzgl. Autoankauf.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Stadtverwaltung für derartige "Werbeaktionen" Genehmigungen erteilen würde, jedoch trotz allem mal bei der "Firma" angerufen und gefragt, wer denen erlaubt hat, Dinge an meinem Eigentum anzubringen. Die Antwort meines Gesprächspartners lautete wörtlich: "Danke, ich weiß bescheid. Tschüß!" Bei meinem zweiten Anruf dort teilte man mir mit, dass kann nur ein Funkloch gewesen sein ;)
Hier mal ein Zitat der ARAG: "...Somit ist die Befestigung von Visitenkarten, Flyern oder Prospekten zu gewerblichen Zwecken an parkenden Autos eine erlaubnispflichtige Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Der Händler oder der professionelle Verteiler muss demnach eine kostenpflichtige Erlaubnis bei der jeweiligen Straßenbaubehörde beantragen..."
Zum einen finde ich es absolut fragwürdig, an fremden Eigentum zu hantieren, ohne explizit hierfür beauftragt zu sein, bzw. eine Erlaubnis zu haben. Zum anderen befindet sich ein Kratzer in meiner Tür, welcher (und das kann eine Zeugin bestätigen) vorher noch nicht da war. Unabhängig davon besteht ein weiteres Problem darin, dass die meisten Autobesitzer diese Karten einfach auf den Boden werfen. Auch an diesem Samstag lagen einige dieser Karten auf dem Parkplatz rum.
Hier wäre es wahrscheinlich mal sinnvoll herauszubekommen, wer das genau ist und der Person / Firma die Entsorgung der Karten / Reinigung des Parkplatzes in Rechnung zu stellen. Steuergelder hierfür zu verschwenden und die Allgemeinheit damit "haftbar" zu machen wäre da ja nicht unbedingt fair. Gleichzeitig wäre es vielleicht auch ganz interessant ob überhaupt eine Gewerbeanmeldung vorliegt.
Es wäre schön, wenn die Stadt hier was unternimmt. Meiner Kenntnis nach haben andere Städte das Verteilen solcher Karten explizit verboten bzw. gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Adresse:
Gewerbering 2, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Es muss unterschieden werden, ob das Anbringen dieser Werbekarten auf dem öffentlichen Verkehr gewidmetem Flächen passiert oder wie hier auf einem privaten Parkplatz. Auf öffentlich gewidmeten Verkehrsgrund ist das Verteilen von Werbung an KFZ durch unserer Sondernutzungssatzung in § 7 explizit verboten und wird im Falle der Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld von 200€ geahndet. Hierfür werden mitunter durch fingierte Verkäufe etc. neben den Ausführenden auch die Beauftragenden abgestraft und in diesem Zuge auch zur gewerberechtlichen Prüfung mit den jeweils zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen. Entsprechend nehmen wir hier auch Hinweise, im Idealfall als Foto mit Ort und Uhrzeit an bussgeldstelle@annberg-buchholz.de entgegen. Auf privaten Parkplätzen sind die jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber verantwortlich, zu Erlauben oder zu Untersagen, zu Ahnden und ggfs. auch die Überreste zu entsorgen. Über die Beschädigung am Fahrzeug sollte in jedem Fall sowohl die Polizei über das zuständige Revier Annaberg und der Parkplatzbetreiber informiert werden. - Ihre Straßenverkehrsbehörde