Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Status: 2022-03-23-09-31
Verehrte Damen, geehrte Herren,
das verkehrstechnische Durcheinander, Baumaßnahmen Poststraße usw., wird sich während des 23.03.2022 wohl noch glätten. Von den Herren, die für das Aufstellen der Verkehrszeichen verantwortlich sind, erfuhr ich, dass für das Befahren des "asphaltierten" Flößgrabens die maximale Fahrzeuggeschwindigkeit 30 km/h festgelegt wurde. Für die Bewohner des Grundstückes Am Flößgraben 12 ein lebensbedrohendes Wagnis, weil sich nicht alle Fahrzeugführer an diese Geschwindigkeitsvorgabe halten werden. Für Sie: Die Geschwindigkeit wird erfahrungsgemäß überboten werden! Somit besteht für uns beim Verlassen unseres Grundstückes - ob als Fußgänger oder mit einem Fahrzeug - die Gefahr einer Verunfallung. Da Sie für Risikominimierung zuständig sind, erbitte, erwarte ich die angemessene verkehrstechnische Regelung. Folgende Möglichkeiten halte ich für geboten: (1) Die Geschwindigkeit ist ab dem Zechensteig auf maximal 5 km/h festzulegen. Nach unserem Grundstück, in Richtung Auffahrt Pöhlberg, ist die zulässige Fahrgeschwindigkeit wieder anzuheben. (2) Eine Lichtsignalanlage ist vonnöten, wenn wir mit Fahrzeugen unser Grundstück verlassen wollen. Denn eine einweisende Person ist nicht immer verfügbar und somit ist ein seitlicher Aufprall, verursacht durch sich nähernde Fahrzeuge nicht mit Sicherheit auszuschließen. (3) Als Fußgänger sind wir insofern gefährdet, weil wir den neu eingerichteten, parallel verlaufenden Fußweg nicht direkt erreichen können. (4) Veranlassen Sie Geschwindigkeitskontrollen, damit sich die erforderliche Verhaltensdisziplin durchsetzen wird. Wir bitten Sie um entsprechende Regelungen, damit die Risiken beherrscht werden können. Mit diesen geschilderten Anliegen sind bei einem negativen Vorkommnis bereits jetzt die objektiv und subjektiv begründeten Ursachen als bekannt und vorhersehbar festgestellt.
Glück auf!
Adresse:
Am Flößgraben 12, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Straßenverkehrsbehörde hat zusammen mit der Polizei Ihr Anliegen noch einmal überprüft. Im Ergebnis möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die ausgewiesene Umleitungsstrecke über den Flössgraben und den Wiesenweg resultiert aus den Straßenbaumaßnahmen an der Alten Poststraße und im Zechenweg. Bei diesem Gebiet handelt es sich um ein reines Wohngebiet, das auch nur von reinem Anliegerverkehr frequentiert wird. Die Umleitung ist erforderlich, weil ansonsten die Anlieger des Zechenwegs mit ihrem Fahrzeug ihre Grundstücke nicht erreichen können. Vor diesem Hintergrund ist die ausgewiesene Umleitung die einzige Möglichkeit diesen Bereich für den Fahrzeugverkehr zu erschließen. Dies ist sicherlich für Sie als Anlieger zunächst einmal eine Umstellung. Wir müssen Sie aber bitten, sich mit dieser Umstellung für die Dauer der Baumaßnahme abzufinden. Nach unserer Einschätzung besteht die von Ihnen dargestellte Straßenverkehrsgefährdung für Fußgänger oder für ausfahrende Fahrzeuge aufgrund der bestehenden Situation nicht. Die Verkehrssituation stellt sich für den insoweit hauptsächlich ortskundigen durchschnittlichen Fahrzeugführer so dar, dass aufgrund der Enge der im übrigen übersichtlichen Umleitungsstrecke und der Tatsache, dass dort auch häufig Fußgänger oder sogar Fahrradfahrer diesen Weg mit benutzen, nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden dürfte. Alle Verkehrsteilnehmer in dem Bereich sind aufgrund des § 1 in Verbindung mit § 3 der Straßenverkehrsordnung gehalten, hier mit der erforderlichen Umsicht und Rücksichtnahme eine Geschwindigkeit zu wählen, die eine unfallfreie Begegnung sicherstellt. Fahrzeugführer dürfen ihre Geschwindigkeit nur so wählen, dass sie auf der überschaubaren Fläche keine Dritten gefährden. Aus diesem Grund ist bereits die aufgestellte Tempo 30 Beschilderung überflüssig und wird auch abgebaut werden. Soweit aus Ihrer Sicht für das Herausfahren aus der Einfahrt in Ihrem Bereich eine Gefährdung besteht, möchte ich auch darauf hinweisen, dass eine Minimierung der Gefährdung auch dadurch hergestellt werden kann, dass Sie Ihr Fahrzeug rückwärts in Ihrer Garage beziehungsweise in ihren Carport hineinfahren . Dabei wäre gewährleistet, dass Sie beim Ausfahren eventuell querenden Verkehr besser und rechtzeitiger erkennen können. Aber aufgrund der zu erwartenden Schrittgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist auch beim vorsichtigen Rückwärtssetzen nicht mit einer Gefährdung zu rechnen. Notfalls müssten Sie Ihr Fahrzeug, wenn Ihnen das sicherer erscheint außerhalb ihres Grundstücks im Zechensteig an geeigneter Stelle abstellen. Nach unserer Einschätzung ist aufgrund der angeordneten Umleitung eine irgendwie geartete Haftungsgrundlage für Sach- oder Personenschäden bei der Stadt als Straßenverkehrsbehörde ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung/Straßenverkehrsbehörde