Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine verkehrsrechtliche Frage.
Der Verbindungsweg zwischen Alte Poststraße und Ernst-Roch-Straße parallel zur Robert-Blum-Straße/ B 95 ist derzeit als benutzungspflichtiger (Zweirichtungs-)Radweg ausgeschildert mit Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ (siehe Fotos). Mir ist das erst seit Kurzem aufgefallen. Vorher gab es, glaube ich, eine andere Regelung. Sicher bin ich mir aber nicht.
Bedeutet das, dass dort keine Fußgänger mehr langlaufen dürfen?
Der Weg wird unter anderem von mehreren Schülern genutzt. Wir sind davon auch betroffen. Mich verunsichert die Beschilderung und deren Konsequenzen jetzt etwas.
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Freundliche Grüße
T. Richter
Adresse:
B95, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Tatsächlich wurde die Beschilderung im Sommer der Widmung hier angepasst, welche nur Radverkehr beinhaltet. Dieser Abschnitt ist als Teil des Radweges vom Tiergehege in Richtung Morgensonne im Zuge des Ausbaus der B95 errichtet worden. Bedingung des damaligen Ausbaus waren die Widmung und damit Beschilderung als reiner Radweg, was den Inlineskater zulässig macht, Fußgänger aber nicht. Fußgänger können den gegenüberliegenden Gehweg gesichert an den Ampelkreuzungen bzw. über die Mittelinsel erreichen. - Ihre Straßenverkehrsbehörde