Parken Erledigt
Betrifft Anliegen A 3563 / Parken An der Mühle 21 in Buchholz im Kurvenbereich
Sie teilten mit, das in besagtem Bereich das Parken generell verboten ist!
Jedoch wird dort diese Kurve durch zwei Fahrzeuge dauerhaft beparkt.
Anbei das Foto und davor wird noch ein Fahrzeug geparkt, regelrecht in der Kurve.
Aus diesem Grund ist es dort eine sehr große Unfallgefahr, da man durch die parkenden Fahrzeuge auf die Gegenfahrbahn muss und den Gegenverkehr durch die Kurve nicht einsehen kann.
Wir bitten um Prüfung.
Adresse:
Markt 4, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts können wir Ihnen mitteilen, dass aus rechtlicher Sicht keine Beschränkungen bestehen, das Fahrzeug an der von Ihnen genannten Stelle zu parken. Vor Ort befinden sich keine Verkehrszeichen, die das Parken verbieten. Ebenso steht das Fahrzeug weder im Einmündungsbereich, vor einem Hydranten, vor einem abgesenkten Bordstein noch an einer engen oder unübersichtlichen Stelle. Zudem beträgt die verbleibende Fahrbahnbreite neben dem geparkten Fahrzeug weiterhin 3,10 Meter, was nach geltendem Recht ausreicht, um den Verkehr nicht zu behindern. Weiterhin befindet sich das Fahrzeug nicht im Kurvenbereich.
Aus Sicht des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) gibt es daher keine Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen.
Wir möchten jedoch auf § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinweisen, welcher gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht im Straßenverkehr fordert. Auch wenn es rechtlich keine Einschränkungen für das Parken an dieser Stelle gibt, bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, stets das Gebot der Rücksichtnahme zu wahren und mögliche Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Fachbereich Recht und Ordnung