Lärm Archiv
Liebe Stadt Annaberg. Ist es genehmigt, das heute (06.09.2016) früh von 06:45- 07:30 Uhr Arbeiter mit 2 Motorsensen im Garten des Hausgrundstückes Buchenstraße 25 mit einem Höllenlärm Ihre Arbeit verrichten? An die Innenhöfe grenzen 6 bewohnte Mehrfamilienhäuser deren Schlafzimmer zum größten Teil in die "ruhige" Zone zeigen. Ich würde mich freuen, wenn solchen Leuten von behördlicher Seite ein wenig Verstand beigebracht wird. MfG
Adresse:
Einenkelstraße 7, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Liebe/r Anliegenmelder/-in,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Das von Ihnen benannte Gebäude und Grundstück steht im Eigentum der Großen Kreisstadt Annaberg Buchholz. Es ist zu vermuten, dass die von Ihnen monierten Tätigkeiten durch Mitarbeiter des Betriebshofs beziehungsweise durch von der Stadt beauftragte Dritte durchgeführt worden sind. Sowohl nach der Polizeiverordnung als auch nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung-32. BImmschVO) dürfen die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten in dem Bereich der Buchenstraße werktäglich in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr morgens nicht durchgeführt werden. Insoweit ist hier der objektive Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Wir werden daher die Verantwortlichen auf die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften ausdrücklich hinweisen und für den Fall einer Wiederholung Verwarnungs- oder Bußgelder androhen. Ich hoffe, dass damit ihrem Anliegen ausreichend gedient ist. Ihr Fachbereich Recht und Ordnung.