Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Das Kinderhaus St. Michael liegt an einer viel befahrenen Straße zwischen dem Roscher-Café und dem Pflegeheim St. Anna. Immer wieder müssen Eltern mit ihren Kindern, Kindergruppen und ältere Menschen die Straße überqueren. Dabei ist es sehr gefährlich und nur schwer einschätzbar, wenn Autos und LKWs aus dem angrenzenden Gewerbegebiet oder auch Abbiegende von der Hauptstraße mit überhöhter Geschwindigkeit angefahren kommen. Die eigentliche Geschwindigkeit liegt auf dieser Straße bei 50 km/h, woran sich zum Teil nicht gehalten wird. Selbst diese eigentliche Geschwindigkeit ist zu hoch, deshalb fordern wir für den Bereich Kreuzung Hauptstraße bis zum Pflegeheim eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h. In der Freien Presse (13.08.2016) war dazu zu lesen, dass ein Gesetzentwurf vorsieht, dass die Straßenverkehrsordnung künftig den Kommunen erlaubt, das Tempo in der Nähe von Kinder- und Senioreneinrichtungen auf 30 km/h zu drosseln.
Adresse:
Parkstraße 35, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Inhaltlich verweisen wir bereits auf unsere Antwort zu dem gleichlautenden Anliegen A-437: Wir haben den Sachverhalt noch einmal geprüft und bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen im Ergebnis nicht folgen werden: Mehrfache Messungen der Straßenverkehrsbehörde haben ergeben, dass die Geschwindigkeiten des überwiegenden Teils der Fahrzeuge in diesem Bereich nicht über 30 km/h liegen. Eine verstärktes Queren der Fahrbahn durch Kinder ohne Begleitung Erwachsener gibt es in diesem Bereich und im Zusammenhang mit dem Kindergarten auch nicht. Die Problematik ist mehrfach in Abstimmung mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde, und Straßenbaulastträger geprüft worden." Zu dem Regierungsentwurf: Bislang ist die geplante Änderung der STVO nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wir haben uns deshalb an die derzeit gültige Rechtslage zu halten. Außerdem: Entgegen Ihrer Einschätzung gibt es die von Ihnen dargestellte überhöhte Geschwindigkeit nach unseren Messungen nicht! Die von Ihnen begehrte Beschilderung würde nur den derzeit bestehenden tatsächlichen Zustand wiedergeben. Ergebnis: Derzeit gibt es kein Erfordernis für eine Geschwindigkeitsbeschränkung wie von Ihnen vorgeschlagen. Mit freundlichen Grüßen. Ihre Straßenverkehrsbehörde