Winterdienst Archiv
Im Bereich des Eckgrundstücks Obere Röhrgasse 1/Turnergasse wurde durch den von der Stadt beauftragten Winterdienst hier vermutlich Fa. Liebig, der Schnee des beräumten Gehwegs von Grdst. Obere Röhrgasse 1 nicht auf die vorhandene, freie Grundstücksfläche des Grundstücks aufgehäuft, sondern direkt im Kreuzungsbereich Obere Röhrgasse/Turnergasse.
Dies steht im Widerspruch zu §8 Nr. 9 der Straßenreinigungssatzung, wonach - Zitat: " Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird." Die Schneeberäumung des Gehweges auf das zu Grunde liegende nicht eingezäunte Grasflächengrundstück ist der allgemeinen Lebenserfahrung durchaus zumutbar.
Diese Straßenecke ist ein neuralgischer Punkt für die Befahrung der im weiteren Straßenverlauf folgenden Mandelgasse, da viele PKW's genau an der Ecke Schwung holen müssen. Außerdem wird durch den Schneehaufen einer der sehr wenigen Behindertenparkplätze in der Innenstand blockiert.
Es wird angeregt eine Umverlagerung des Schneehaufens auf das Grundstück selbst, durch den verursachenden Hausmeisterdienst zeitnah vornehmen zu lassen um so die Situation deutlich zu entschärfen.
Adresse:
Obere Röhrgasse 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Verwaltungshinweis:
Lieber Bürger,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben diesen überprüft. Vermutlich hat der für den Winterdienst auf dem Gehweg Verantwortliche gedacht, dass die Grünfläche ein privates Grundstück ist und sich deshalb nicht getraut, den Schnee dort abzulagern. Dies wäre in der Tat günstiger gewesen. Wir werden den Verantwortlichen deswegen ansprechen und ihn darauf hinweisen, dass zukünftig Schnee auf dem freien Grundstück, das im Eigentum der Stadt steht, abgelagert werden kann. Für eine Umverlagerung des bestehenden Schneehaufens sehen wir aber bei der derzeitigen Witterungslage kein Erfordernis, da nach unserer Auffassung PKWs ohne Probleme in den unteren steileren Teil der Turnergasse einfahren und dann in die Mandelgasse einbiegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachbereich Recht und Ordnung