Ihre Antwort zu A-2072 ist unzureichend,
wenn Anliegen und Kritik an die Stadt Annaberg-Buchholz als politisches Statement ausgelegt werden,
Kritik ist im Sinne des Grundgesetzes durch Meinungsfreiheit erlaubt.
So aber stellt sich mehr die Frage?....Wer mit Kritik an der Bearbeitung und Umsetzung der Anliegen nicht umgehen kann bzw. sie nicht verträgt,
hat entweder ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Bürger oder er hat etwas zu verbergen.
Es gibt so viele Anliegen seitens der Bürgerschaft an die Stadt,
aber im Grunde werden die meisten mit fadenscheinigen Begründungen zu den Akten gelegt oder ins Archiv verschoben.
Da will die Stadt als Herz des Erzgebirges punkten, und hat doch für viele Anliegen der Bürger,.....Kein Geld, ....und seien es Stadt Eigene Grundstücke, Plätze oder Wege (Theatertreppen, die mit viel Aufwand saniert wurden, und wieder wegen Baumängeln teilweise gesperrt sind).
Auch wenn es schwerfällt, so verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Gez. Haubner