Straßen, Wege, Plätze #A-2032

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Bezugnehmend auf das Anliegen 1960. Es ist bisher noch keine Kontrolle wegen dem unerlaubten benutzen der Teichpromenade mit dem Fahrrad durch die Polizei durchgeführt worden. Die Polizei Autos fahren auf der Lindenstraße an der Teichpromenade zwar vorbei, aber haben auf der Teichpromenade noch nie die Einhaltung des Verbotes des befahren mit dem Fahrrad kontrolliert. Der Fahrradverkehr auf der Teichpromenade hat weiter zugenommen. Die Fahrräder befahren die Teichpromenade mit Geschwindigkeit von der Lindenstraße aus ohne abzubremsen und gefährden die Fußgänger und spielende Kinder. Entweder man kontrolliert die Einhaltung des Fahrrad Verbotes oder man erlaubt die Benutzung der Teichpromenade für Fußgänger und Fahrrädern und ändert die Beschilderung. MfG
Adresse: 
Teichpromenade 2, 09456 Annaberg-Buchholz