FAQ

Für welche Orte kann ich Anliegen einreichen?

Sie können Anliegen aus dem gesamten Stadtgebiet Annaberg-Buchholz für öffentliche Flächen und Gebäude melden. Bei anderen Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z. B. private oder Kreis- , Landes- oder Bundeseinrichtungen) sowie bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen direkt an die entsprechenden Eigentümer.
Unter anderem aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z. B. Grundstücken oder Fahrzeugen machen können.

Welche Anliegen kann ich eingeben?

Wir bieten Ihnen neun Kategorien zur Auswahl an, in deren Rahmen Sie infrastrukturelle Mängel bzw. Probleme melden können. Wir hoffen, mit diesen angebotenen Kategorien alle zu erwartenden Anliegen abgedeckt zu haben. Sollte das einmal nicht der Fall sein, teilen Sie uns das bitte mit. Sie können eine Mail an buergerzentrum@annaberg-buchholz.de senden oder das Kontaktformular)* auf unserer Homepage nutzen.

Wie wird mein Anliegen erledigt?

Ihr Anliegen geht in der betreffenden Fachabteilung ein und wird dort weiter bearbeitet und erledigt. 

Bekomme ich eine Rückmeldung wenn mein Anliegen erledigt ist?

Ja, bei jeder relevanten Änderung im Bearbeitungsstand wird eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung in der Übersicht abrufen.

Was bedeutet der Bearbeitungsstatus?

Unbearbeitet

Ihr Anliegen wurde noch nicht in die Bearbeitung aufgenommen.

In Bearbeitung

Das Anliegen wurde in der Fachabteilung gelesen und wird derzeit anhand Ihrer Angaben bearbeitet.

Erledigt

Ihr Anliegen wurde von der Stadtverwaltung abschließend bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass wir teilweise mit einem Dienstleister zusammenarbeiten und diesen ggf. auf Basis Ihrer Angaben beauftragen.
Bei eingereichten Anliegen zu herrenlosen Fahrrädern oder Schrottfahrzeugen sind von der Stadtverwaltung rechtliche Fristen abzuwarten. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird abschließend bearbeitet.

Betrifft Ihr Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Stadt Annaberg-Buchholz gehört (z. B. private oder Kreis-, Landes- oder Bundeseinrichtungen), darf die Stadtverwaltung aus rechtlichen Gründen zunächst nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihr Anliegen weiter bearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen. Anderenfalls leiten wir Ihr Anliegen an die zuständige Behörde weiter. Genauere Informationen finden Sie unter „Verwaltungshinweis“ bei Ihrem gemeldeten Anliegen..

Archiv

Zur besseren Übersichtlichkeit werden geschlossene Anliegen nach ca. einem Monat in das Archiv verschoben.

Sind mein Name und E-Mail-Adresse öffentlich sichtbar?

Nein, wenn Sie Ihren Name und E-Mailadresse unter Kontaktangaben hinterlegen, sind diese Informationen nicht öffentlich einsehbar und werden nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass aber alle Angaben in den Eingabefeldern „Überschrift“ und "Kurze Beschreibung" öffentlich und für jedermann einsehbar sind.

Warum gibt es keine Kategorie „Sonstiges“?

Der Mängelmelder ist ausschließlich für die Meldung von Schäden oder Verunreinigungen im Stadtgebiet konzipiert. Er soll Ihnen ermöglichen, Probleme aus der Stadt Annaberg-Buchholz zu melden - sei es wild entsorgter Sperrmüll, ein defektes Spielgerät oder ein abgebrochener Bordstein.
Andere Wünsche und Hinweise zur Infrastruktur, die eine weitergehende Erläuterung bzw. einen Dialog zu den Hintergründen erfordern, müssen im persönlichen Informationsaustausch mit den Fachabteilungen der Stadt Annaberg-Buchholz geklärt werden. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf unserer Homepage.