Parken #A-2038

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Hallo, wir hatten heute vormittag vor dem Haus eine Verwarnung bekommen, mit dem Hinweis das unser Anwohnerausweis nicht gut sichtbar auslag. Zwar war über die Hälfte durch einen Kassenzettel verdeckt, allerdings wurde uns seitens der Ordnungsbehörde schon einmal mitgeteilt, dass das verwendete Gerät zur Aufnahme bei Vorliegen eines Anwohnerausweises eine Meldung ausgibt und somit auf die Berechtigung hinweist. Diese Aussage bekamen wir im Winter, als wir einen "Strafzettel" mit gleichem Wortlaut erhielten. Nachdem unser Anwohnerparkausweis noch bis 03/21 gültig ist, finden wir dieses Vorgehen schon recht willkürlich. Eine Klärung über meine Mailadresse wäre nett.
Adresse: 
Buchholzer Straße 63, 09456 Annaberg-Buchholz