Winterdienst #A-704

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Betrifft die Antwort zu # A696 Orginal Text ( Antwort Bürger ) Lieber Bürger, wie bereits beantwortet, wird die Stadt im Rahmen Ihrer Leistungsfähigkeit die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit erforderlichen Maßnahmen treffen( seid dem ersten Schneefall bin ich der persönlichen Meinung sie sind total überfordert)Dazu gehört nicht die Beräumung und der Abtransport von Schnee aus den von Ihnen genannten Bereichen( sollen wir Bürger den Abtransport organisieren und bezahlen )Ihre Behauptung, die Kosten für den Winterdienst seien um 50% gekürzt, entspricht nicht den Tatsachen ( vergleichen Sie die letzten 2 Jahre Winter )Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis kann nicht gekürzt werden, da diese keine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen eines Stellplatzes bedeutet. Die Gebühr wird für den mit dem Ausstellen der Ausnahmegenehmigung erforderlichen Aufwand berechnet( ich zahle also nur für eine Ausnahmegenehmigung damit die Leute von der Stadt bezahlt werden)Sie müssen selbst beurteilen, ob es sich für Sie "lohnt" einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Auch die Behauptung, der Vollzugsdienst würde diese bereiche nicht kontrollieren, entbehrt jeder Grundlage.(während der KÄT z.b. vom Weihnachtsmarkt ganz zu schweigen ) Der Kätplatz ist zur Zeit sehr ordentlich geräumt und stellt sicherlich eine zumutbare Alternative dar.(Was ist für Sie eine Alternative besonders eine zumutbare Alternative gerade Familien und betagte Leute haben es schwer ) (Ihre Antworten sind eine Zumutung )
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