Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine verkehrsrechtliche Frage.
Der Verbindungsweg zwischen Alte Poststraße und Ernst-Roch-Straße parallel zur Robert-Blum-Straße/ B 95 ist derzeit als benutzungspflichtiger (Zweirichtungs-)Radweg ausgeschildert mit Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ (siehe Fotos). Mir ist das erst seit Kurzem aufgefallen. Vorher gab es, glaube ich, eine andere Regelung. Sicher bin ich mir aber nicht.
Bedeutet das, dass dort keine Fußgänger mehr langlaufen dürfen?
Der Weg wird unter anderem von mehreren Schülern genutzt. Wir sind davon auch betroffen. Mich verunsichert die Beschilderung und deren Konsequenzen jetzt etwas.
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Freundliche Grüße
T. Richter