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Parken #A-507

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Geehrte Damen und Herren! Sie machen es sich zum Anliegen #A-259/#A460 sehr einfach, und haken es schnell als "erledigt" ab! Denn das Problem besteht nach wie vor!! Anscheinend sind Ihre Maßnahmen der Verwarnung nicht greifend genug, dass Sie wiederholt die selben Falschparker feststellen! Leider hilft das den Nutzern der Tiefgarage überhaupt nichts! Nach wie vor machen hier viele was sie wollen, und lassen die Fahrzeuge einfach stehen, wo es gerade passt! Auffällig ist hier u.a. ein weißer Opel Corsa (Anwohner mit Parkkarte). Selbiger fällt eben ständig auf durch Falschparken im gesamten Bereich! Das Problem ist nicht dieser von Ihnen genannte Privatparkplatz (Postbank)! Wenn sich jene anderen Verkehrsteilnehmer an die hier herrschende Parkordnung halten würden, wäre jener Privatparkplatz in keinster Weise eine Behinderung! Wir glauben, eine konsequente Verkehrsüberwachung im gesamten Bereich, würde auf nah oder fern einen Erfolg erzielen! Sicher sind hierbei auch personelle Aspekte zu beachten, aber ein wenig mehr Aufmeksamkeit im Bereich würde uns alle sicher einen Schritt weiter bringen! Ich bitte Sie daher im Sinne aller hier, um eine konstruktive Lösung! Und nicht nur einfach 5,-€ - Zettel verteilen!! Das ergibt KEINEN Lerneffekt, und auch keine freie Zufahrt zur Tiefgarage!! Sicher ist es für Sie unverhältnismäsig, falsch geparkte KFZ kostenpflichtig umzusetzen. Doch bei wiederholt (nicht nur 1-2 Mal) falsch abgestellten Fahrzeugen sehe ich das anders!! Ich werfe hierbei die Worte "Vorsatz" und "mit Behinderung" in den Raum. Ich möchte jetzt nicht die Gesetze 'dehen & wenden', doch bei solchem Verhalten ist VERWARNEN nicht mehr effektiv....das sollte BESTRAFT werden, in angemessener Form! Ich bedanke mich für Ihr Verständnis unserer Aufregung, und Ihre Mühen im Vorraus!
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Baum und Grün #A-503

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Das Wasser vom Teich wurde vergangenes Wochenende abgelassen zum Abfischen. Nun sitzen mindesten 20 Fische, Muscheln, Seerosen, Binsen und Lilien auf dem Trocknen. Kann das Wasser nicht bis Baubeginn wieder eingelassen werden. Jeder möchte z.zt. die Fische retten.....auch Kinder!
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Sport und Freizeiteinrichtungen #A-502

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Hallo, Seit einigen Wochen fehlt auf dem Spielplatz in Buchholz die große Schaukel. Da auf dem Spielplatz leider nur noch 2 kleine Vorhanden sind, wird die große doch schon sehr vermisst. Daher meine Frage, wann können wir denn wieder damit rechnen, daß die große Schaukel wieder auf dem Spielplatz kommt? Lg
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Straßen, Wege, Plätze #A-501

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Ich bin mit der "Erledigung" und den Erklärungen meines unter 482 gemeldeten Anliegen 482 nicht einverstanden, weil die anstehenden Probleme nicht erledigt sind!! Das Problem der unbefestigten Randstreifen auf den Geyersdorfer Kurven wurde nur teilweise im unteren Bereich gelöst. An den oberen Kurven bestehen weiterhin diese Unfallgefahren. Eine Belehrung: "Das Bankett ist nicht zur Befahrung vorgesehen. Dies ist auch durch die Fahrbahnbegrenzung durch Randmarkierung angezeigt. Der Straßenabschnitt ist einer laufenden Kontrolle unterzogen, aus der dann ggf. entsprechender Handlungsbedarf abgeleitet wird" finde ich daher als total unpassend. Denn wenn der Abschnitt richtig kontrolliert würde, dann müssten doch die Mängel gesehen und zeitnah abgestellt werden. Es gibt doch garantiert eine Vorschrift wie das Bankett auszusehen hat. Was es für eine große Unfallgefahr für die Verkehrsteilnehmer ist, wenn der Straßenrand nicht richtig befestigt ist, beweist der heute in der FP aufgeführte Unfall zwischen Mildenau und Geyersdorf, wobei eine PKW-Fahrerin " vom Asphalt abgekommen" ist und gegen einen Lichtmast gefahren ist. Dieser Unfall wäre zu verhindern gewesen, wenn die Straßenränder richtig befestigt wären. Darauf habe ich ebenfalls schon einmal hingewiesen. Muss es erst einen tödlichen Unfall geben, bevor die Straßenmeisterei es als notwendig erachtet, diese offensichtlichen Gefahren zu beseitigen. Es ist schlimm, dass man sich als Bürger erst beschweren muss, damit die Verantwortlichen endlich ihren Aufgaben gerecht werden. Dies gilt genau so bei meinem Anliegen NR.451, wobei ich mit der "Erledigung" nicht einverstanden bin, da "eine generelle Entfernung des Strauchbestandes, für mich nicht nachvollziehbar nicht vorgesehen ist", obwohl es jetzt schon wieder die Sträucher nachgewachsen sind und die Sicht beeinträchtigt wird. Anstatt dort die sinnlosen Sträucher zu entfernen und optimale Sichtverhältnisse zu schaffen ist "zur Wahrung der Verkehrssicherheit ist ein regelmäßiger Rückschnitt der Sträucher eingeplant. Einerseits kommt man mit dem Grünschnitt nicht nach und anderenfalls lässt man nutzlose Sträucher stehen, und schneidet sie zeitaufwendig nach. Das ist für mich unfassbar, eine Verschwendung von Steuermitteln und zudem erhöht sich damit die Unfallgefahr durch mangelhafte Sichtverhältnisse. Es ist schlimm, dass so ein kleines lösbares Problem derart von den Verantwortlichen ignoriert wird. Denn nicht ich, sondern sie selbst müssten doch um bestmöglichste Sichtverhältnisse an Einmündungen und Kreuzungen in ihren Aufgabenbereich sorgen. Denn jede Sichtbeeinträchtigung kann zu einem Unfall führen. Diese Gefahren sollten doch auf mindeste reduziert werden. Zum Problem Nr.450 möchte ich gern wissen, was die Aussage "Insbesondere ist die illegale Wasserableitung auf den Gehweg durch den Anlieger, zu klären" bedeuten soll, wenn doch die bemängelten Schleusen sich auf den Territorium der Stadt befinden.
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-500

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Das Kinderhaus St. Michael liegt an einer viel befahrenen Straße zwischen dem Roscher-Café und dem Pflegeheim St. Anna. Immer wieder müssen Eltern mit ihren Kindern, Kindergruppen und ältere Menschen die Straße überqueren. Dabei ist es sehr gefährlich und nur schwer einschätzbar, wenn Autos und LKWs aus dem angrenzenden Gewerbegebiet oder auch Abbiegende von der Hauptstraße mit überhöhter Geschwindigkeit angefahren kommen. Die eigentliche Geschwindigkeit liegt auf dieser Straße bei 50 km/h, woran sich zum Teil nicht gehalten wird. Selbst diese eigentliche Geschwindigkeit ist zu hoch, deshalb fordern wir für den Bereich Kreuzung Hauptstraße bis zum Pflegeheim eine Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h. In der Freien Presse (13.08.2016) war dazu zu lesen, dass ein Gesetzentwurf vorsieht, dass die Straßenverkehrsordnung künftig den Kommunen erlaubt, das Tempo in der Nähe von Kinder- und Senioreneinrichtungen auf 30 km/h zu drosseln.
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Straßen, Wege, Plätze #A-495

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte ihnen letzte Woche ein Anliegen mitgeteilt, dass der Absatz zwischen geteerter Straße und gepflasterter Straße Große Kirchgasse immer größer wird. Daraufhin schrieben sie, dass der Bereich ab Pflasterende und B 95 im nächsten Jahr saniert werden soll. Das war nicht mein Anliegen. Genau an der Kante liegt das Problem, die Pflastersteine haben sich durch das hohe Verkehrsaufkommen gesetzt und es sind Absätze und Spurrinnen entstanden. Die bitten wir zu beheben. Danke
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Parken #A-494

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Seit einigen Tagen nimmt uns ein nummerntafelloses Fahrzeug beim Besuch der oberen Stadt z.B. Zahnarzt oder Schutzteich einen wichtigen Parkplatz weg. Dem Stand unserer Fahrzeugführerausbildung und nach Straßenverkehrsordnung ist dies doch unzulässig, richtig ?
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