Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein paar Fragen und möchte somit auf Folgendes hinweisen.
Wenn aus dem Grund, weil ein Schneeräumfahrzeug beim Einbiegen in eine Gasse (Kirchberg) Platz benötigt und deshalb ein Halteverbotsschild für einen Straßenabschnitt über 5 Meter auf die angrenzende Straße (an der Kleine Kirchgasse 25) gestellt wird, gehe ich davon aus, dass dies auch gemacht wird. Schnee zum Räumen ist natürlich Voraussetzung, welcher definitiv kommen wird.
Nun meine Fragen diesbezüglich.
Wie soll die Schneeräumung realisiert werden, wenn das erst kürzlich in der o.g. Gasse, im Zuge der Baumaßnahmen an der Kirchgemeinde Kleine Kirchgasse 23 aufgestellte Baugerüst, einen Teil der Gasse versperrt?
Steht nun das Halteverbotsschild sinnlos herum?
Werden die Baumaßnahmen zeitnah und vor allen zügig erledigt, so dass das Halteverbotsschild doch noch Sinn macht, weil das Baugerüst dann auch wieder rückgebaut wird?
Wie verhält es sich eigentlich mit den Baufahrzeugen bzw. Privatfahrzeugen der Mitarbeiter der dort arbeitenden Gewerke, welche dann in dem Halteverbot stehen?
Ist etwa dieses Halteverbot ausgehebelt, weil dort sowieso ein Halteverbotsschild über einen noch größeren Straßenabschnitt, wegen der Baumaßnahmen der Kirchgemeinde, steht?
Dürfen Privatfahrzeuge der Mitarbeiter überhaupt da parken?
Warum werden eigentlich Anwohnerparkplätze immer mehr reduziert, wegen einer Baustelle, die dort gar nicht stattfindet bzw. wo es andere Möglichkeiten des Parkens von Baufahrzeugen etc. gibt?
Mit freundlichen Grüßen und auf baldige, klärende Antworten.