Guten Tag,
unmittelbar an unserem Grundstück befinden sich auf beiden Straßenseiten die Haltestellen/ Schilder für den Kleinbusverkehr (Nentwich). Am 22.10.15/ um 3:40 Uhr nachts wurde dem Fahrzeug unseres im Haus wohnenden Sohns mit Familie ein "Knöllchen verpasst"; Grund: "Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild. Gemessen: 5,50 m". Das Fahrzeug wurde vor der eigenen Garage geparkt!
Im folgenden senden wir Ihnen den Text, welchen wir nach Zahlung des Verwarnungsgeldes an die Zentrale Bußgeldstelle - Erzgebirgskreis gesendet haben. Die Empfehlung lautete, uns an die zuständige Stelle Herrn Opp/ Stadtverwaltung zu wenden.