Sehr geehrte MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung,
der Siedlerweg und die Damaschkestraße sind als Einbahnstraße verkehrsrechtlich angeordnet von Nord (Heimstättenweg) nach Süd (Geyersdorfer Hauptstraße).
Gestern war ich mit dem Fahrrad aus Richtung Pöhlberg unterwegs in Richtung Gewerbegebiet (an der B 101) und wollte die vielbefahrene B 95 über den o. g. Straßenzug umgehen. Leider steht an der Einfahrt das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt). Ist es möglich, dass die Einbahnstraße für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben wird durch Anbringung des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei)?
Wie Sie wissen, stehen die Kriterien hierzu in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 2006 unter Pkt. 6.1.7.6 Führung des Radverkehrs gegen Einbahnstraßen. Damit verbunden wäre auch eine weitere Ergänzungung der bestehenden Beschilderung. Die vorhandene zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h, glaube ich. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten sollten es auch ermöglichen. Zudem ist die Strecke sehr übersichtlich.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Vorschlag wohlwollend prüfen.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas R.