Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen

Großwerbetafeln, sonstige Werbeträger; Plakatierung; Verkehrsschilder / Straßenschilder / sonstige Schilder

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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-653

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Sehr geehrte Damen und Herren,ich wohne seit 2000 im Stadtteil Buchholz und es gab schon viele schneereiche Winter.Eine gute Lösung war die Einbahnstraßen Regelung .Daher meine Frage , weshalb diese Regelung nicht wieder getroffen wird?Bitte um Beantwortung und Erläuterung, da der jetzige Zustand meiner Meinung nach nicht vertretbar ist
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-594

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Danke für die Antwort, jedoch ist diese nicht zufriedenstellend! Der Schneepflug fährt hier ab und zu tagsüber, aber bei der derzeitigen Situation stellt sich uns die Frage, warum das einseitige Parkverbot nicht ab sofort gelten kann? Was steht dem entgegen? Eine Regelung, die Pestalozzistraße und die Rathenaustraße als Einbahnstraßen auszuweisen, wäre auch sehr hilfreich, zumal dann das Parken auf einer Seite sein muss. Wir bitten nochmals um Prüfung und einer Lösung, die wirklich zufriedenstellend ist !!
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-549

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Am Fußweg, welcher zwischen Schwimmhalle "Atlantis" und Aral-Tankstelle von der B95 in Richtung Neuer Friedhof führt, findet man das Verkehrszeichen 239 "Fußgänger" und gleichzeitig 259 "Verbot für Fußgänger". Was ist davon zu halten? Ich nehme mal an, dass das Schild 259 illegal aufgestellt wurde. Bitte prüfen und ändern Sie diesen Zustand.
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-545

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Hallo, es geht nochmal um das Anliegen 525. Ihre Antwort darauf: "Diese Umschaltung würde zu Lasten der Linksabbieger aus Richtung Stadt, Rechtsabbieger und - aufgrund der gleichen Spur - auch dem Geradeausverkehr aus Richtung B95 gehen. Bei einigen Verkehrsbeobachtungen und überschlägigen Zählungen wurde deutlich, dass eine Umschaltung dieser Ampel einen Rückstau des Fahrverkehrs auf der Großen Krichgasse erzeugen würde, welcher nicht mehr ausreichend räumt und Gefahr läuft sich bis zur B95 auszudehen. Die Wartezeit ist hier leider unabdingbar." Ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden... Ich meinte nicht ein dauerhaftes grün der Fußgängerampel. Aktuell ist es so, dass ich als Fußgänger das grün anfordern muss (durch drücken der gelb-orangenen Taster an der Ampel). Meine Frage war, dies zu ändern, sodass ich als Fußgänger automatisch grün habe wenn der parallel verlaufende Straßenverkehr auch grün hat (d.h. Entfernen der gelben Anforderungstaster). Meiner Meinung nach hat dies keinen direkten Einfluss auf den Verkehr. Vielmehr spielt die Anzahl der Fußgänger eine Rolle. Denn wenn Fußgänger über die Kreuzung laufen, dann müssen die Autos sowieso warten, egal ob ich das grün als Fußgänger anfordern muss oder nicht.
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-525

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Hallo, es geht um die Ampel an der Kreuzung Gr. Kirchgasse / Ernst-Roch-Str. / Kleinrückerswalder Str. Ist es möglich, die Fußgängerampel auf der Seite der Ernst-Roch-Str. (parallel zur Gr. Kirchgasse) auf "dauerhaft" grün einzustellen (bei entsprechender Phase)? Bisher ist eine Grünphase nur per Anforderung möglich. Meines Erachtens wird diese Ampelseite am meisten genutzt (vor allem von Eltern mit kleinen Kindern, da KiTa in der Nähe sowie Verbindung zu Schutzteich). Vielen Dank!
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-508

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Ich habe eben die Antwort zum Anliegen (A-500) eines/r besorgten Bürger/in bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzungsforderung auf der Parkstraße gelesen und bin ENTSETZT! Wie auch die Bürgerin/der Bürger schildert, kann ich nur bestätigen, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit gerade im Bereich des Anna-Heimes und des Kinderhauses St. Michael oftmals nicht den Vorgaben entsprechend (50 km/h) und viel zu hoch ist. Besonders in Richtung Ampelkreuzung "schießen" die LKW aus dem Gewerbegebiet kommend mit Geschwindigkeiten am Kinderhaus vorbei, die jeglichem Verständnis untersagen! Selbst, wenn man als Eltern stets die Aufsichtspflicht für sein(e) Kind(er) hat, so passiert es dennoch, dass die Kleinen sich losreißen, weil sie "ihr" Auto entdecken und über die Straße laufen. Alleine das Angurten des Kindes im Fahrzeug kann zum lebensgefährlichen Unterfangen werden, weil von "vorbeibretternden" LKW, Transportern und anderen Fahrzeugen fast die Fahrzeugtüren weggefahren werden. Wahrscheinlich und leider muss immer erst etwas Schlimmes passieren, bevor gehandelt wird! Und wenn Ihrer Meinung nach eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nichts bringen würde, weil auch dann sich niemand daran halten wird, so besteht immer noch die Möglichkeit, im Bereich der beiden Objekte Temposchwellen oder Kölner Teller anzubringen. Notfalls muss sich an nächsthöhere Instanz oder an die Öffentlichkeit gewendet werden.
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