Über mehrere Monate streut in der Ferdinandgasse jemand Getreide und andere Vogelfutter, sodass die Taubenpopulation momentan in die Hunderte geht.
Die Häuser in der Umgebung und die parkenden Autos werden durch den Taubenkot beschädigt. Die Tauben können lebensbedrohliche Krankheiten übertragen. Es besteht die Gefahr, dass sich auch Ratten oder andere Nagertiere dadurch vermehren.
Es ist vielleicht nicht ganz einfach, die Situation zu lösen, aber es ist nicht unmöglich.
Man kann die Tauben unfruchtbar machen – durch die Futter, man kann die Tauben fangen, sterilisieren und aussetzen, Turmfalken einsetzen, man kann den jenigen zur Verantwortung ziehen, da dieser eindeutig ordnungswidrig handelt, man könnte ihm auch die daraus folgenden Beschädigungen und die entstandenen kosten in Rechnung stellen.
Voriges Jahr haben wir mit einem jungen Mann, der die Vögel fütterte, über sein Verhalten gesprochen – seitdem ist es noch schlimmer geworden, nur passt dieser mehr auf, dass er dabei nicht erwischt wird (er kommt meistens täglich zwischen 5 und 6:30 Uhr). Seine Identität wohl der Stadt schon bekannt ist. Selbst wenn er nicht bekannt ist, könnte man – ähnlich wie bei Geschwindigkeitskontrolle jemanden einsetzen oder eine Fotofalle nutzen, irgendetwas…
Aber vielleicht will man damit gar nichts machen, das Problem am Markt mit den Tauben ist ja gelöst…
Um das zusammenzufassen:
Der Täter handelt ordnungswirdrig (Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz, Abschnitt 2, § 8 Absatz 1, des Weiteren sind auch die § 6 Absatz 1, § 8 Absatz 2 und 3 verletzt).
Der Täter handelt rechtswirdig (§ 303 - indirekte, jedoch vorsätzliche Sachbeschädigung – Autos, Gebäude, Denkmäle, das Grundstück mit der Grünanlage an sich. Laut §303c kann die Strafverfolgungsbehörde auch ohne Antrag die Tat verfolgen von Amts wegen, aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses – das ist, dass die Stadt sauber und gesund bleibt).
Der Täter handelt ferner rechtswidrig gegen Tierschutzgesetz. Durch die unkontrollierte Vermehrung sind die Vögel einem Dichtestress ausgesezt, sie müssen um Nistplätze kämpfen, verlassen frühzeitig ihre Brut, die Jungtiere sind unterversorgt. usw. usw. Letzendlich ist es Tierquälerei, obgleich nur fahrlässig. (§ 17 und § 18 TSchG – wer einem Wirbeltier … wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt…)
Die Straße haben wir bisher selber geräumt. Die kleineren Mengen konnten wir den Singvögeln anbieten. Vor Weihnachten wollte der junge Mann wahrscheinlich den Tauben eine reiche Bescherung gönnen – nach dreimal Kehren haben wir beinah 20 kg Getreide weggeräumt und vorübergehend bei uns gelagert – die lassen Sie aber bitte bei uns gefälligst abholen.