Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen

Großwerbetafeln, sonstige Werbeträger; Plakatierung; Verkehrsschilder / Straßenschilder / sonstige Schilder

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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-1088

Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen Archiv
Die Leuchtreklamen an Bundesstraßen im Stadtbereich stellen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. DIe Blendwirkung ist so erheblich, daß man vom Verkehrsgeschehen nichts mehr mitbekommt. Vermutlich sind die grellen Dinger ohne Genehmigung errichtet worden, denn genehmigungsfähig sind sie offensichtlich nicht, auch wenn sie möglicherweise irgendwelchen Vorschriften entsprechen. Gleiches gilt für die neumodischen Straßenlampen, z.B. in Geyersdorf die "Geyersdorfer Kurven" hinunter; beim Vorbeifahren ist deutliche Blendwirkung. Energeisparen kann nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-1085

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Sehr geehrte Damen und Herren, am markierten Ort - Talstraße, Übergang Am Haltepunkt/Mühlenweg - besteht durch den ständig wachsenden Verkehr auf der B101 ein erheblicher Gefahrenpunkt für Fußgänger, die an dieser Stelle die Fahrbahn überqueren wollen. Aufgrund des naheliegenden Haltepunkts der Erzgebirgsbahn, der Haltestelle des Busverkehrs sowie Schüler und Anwohner / Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite, überqueren an dieser Stelle sehr viele Menschen die Bundesstraße. Zu bestimmten Zeiten ist zu beobachten, dass diese Menschen mitunter sehr lange warten müssen bzw auch jüngere Kinder über die Straße rennen, um überhaupt auf die andere Seite zu gelangen. Das ist oftmals sehr gefährlich und Unfälle konnten zum Glück gerade noch verhindert werden. Vor allem aus Richtung Aue kommende Fahrzeuge haben aufgrund der langen Gerade der B101 auf diesem Straßenabschnitt oft mehr als die vorgeschriebenen 50km/h auf dem Tacho. Deshalb wäre an dieser Stelle eine Bedarfsampel mehr als sinnvoll und notwendig, um diesen Gefahrenpunkt für die Straße überquerende Fußgänger zu entschärfen und zu minimieren. Freundliche Grüße
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-1076

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Können Sie mir bitte verraten, warum jetzt zusätzlich zum Heimstättenweg auch noch die Damaschkestraße Richtung Geyersdorferstraße gesperrt ist, bzw. dort die Einbahnstraße jetzt andersherum befahren werden soll? Ich wohne auf der unteren Damaschkestraße und muss, um auf Arbeit zu kommen, Richtung Geyersdorf. Heimstättenweg kann ich nicht fahren, dort ist eine Baustelle. An der Gartenstraße ist eine Zwangspfeil zur Richtung Chemnitz, fahre ich dann notgedrungen zur Adam Ries Straße, um wieder zur B95 zu kommen, kommt ja beim EH Weber der nächste Zwangspfeil nach Rechts. Es gibt sozusagen keinen vernünftigen Weg Richtung Geyersdorf, wenn ich von der Damaschkestraße losfahre. Ich hätte gerne dazu eine Erklärung. Vielen Dank Wolf
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-1056

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Nachdem der im Anliegen #A-1055 beschriebene Sachverhalt behoben ist, bot sich mir heute am anderen Ende dieses Weges an der Friedhofsseite das gleiche Bild eines umgerissenen mobilen Verkehrszeichen 259 "Verbot für Fußgänger" (Schild zwischen die Bäume geworfen, 2 Teile des Standfußes mitten auf dem Weg). Es ist schon bedauerlich, dass unnötig Zeit und Geld für solche sinnlose Vandalismus-Aktionen aufgebracht werden muss.
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-1055

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Am Fußweg, welcher zwischen Schwimmhalle "Atlantis" und Aral-Tankstelle von der B95 in Richtung Neuer Friedhof führt, war bis 28.12 das mobile Verkehrszeichen 259 "Verbot für Fußgänger" aufgestellt. Am 30.12. lag das Schild auf dem Hang neben dem Fußweg. Der noch mitten auf dem Fußweg verbliebene Standfuß stellt eine Stolpergefahr dar, insbesondere wenn dieser zugeschneit ist. (Ich nehme mal an, dass dieser Zustand als Vandalismusschaden einzuordnen ist; das kann ja wohl kaum so gewollt sein.) 2. Versuch: Bilder hinzu
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Plakatierung, Schilder, Verkehrszeichen #A-1054

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Am Fußweg, welcher zwischen Schwimmhalle "Atlantis" und Aral-Tankstelle von der B95 in Richtung Neuer Friedhof führt, war bis 28.12 das mobile Verkehrszeichen 259 "Verbot für Fußgänger" aufgestellt. Am 30.12. lag das Schild auf dem Hang neben dem Fußweg. Der noch mitten auf dem Fußweg verbliebene Standfuß stellt eine Stolpergefahr dar, insbesondere wenn dieser zugeschneit ist. (Ich nehme mal an, dass dieser Zustand als Vandalismusschaden einzuordnen ist; das kann ja wohl kaum so gewollt sein.)
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