Status: 2022-03-23-09-31
Verehrte Damen, geehrte Herren,
das verkehrstechnische Durcheinander, Baumaßnahmen Poststraße usw., wird sich während des 23.03.2022 wohl noch glätten. Von den Herren, die für das Aufstellen der Verkehrszeichen verantwortlich sind, erfuhr ich, dass für das Befahren des "asphaltierten" Flößgrabens die maximale Fahrzeuggeschwindigkeit 30 km/h festgelegt wurde. Für die Bewohner des Grundstückes Am Flößgraben 12 ein lebensbedrohendes Wagnis, weil sich nicht alle Fahrzeugführer an diese Geschwindigkeitsvorgabe halten werden. Für Sie: Die Geschwindigkeit wird erfahrungsgemäß überboten werden! Somit besteht für uns beim Verlassen unseres Grundstückes - ob als Fußgänger oder mit einem Fahrzeug - die Gefahr einer Verunfallung. Da Sie für Risikominimierung zuständig sind, erbitte, erwarte ich die angemessene verkehrstechnische Regelung. Folgende Möglichkeiten halte ich für geboten: (1) Die Geschwindigkeit ist ab dem Zechensteig auf maximal 5 km/h festzulegen. Nach unserem Grundstück, in Richtung Auffahrt Pöhlberg, ist die zulässige Fahrgeschwindigkeit wieder anzuheben. (2) Eine Lichtsignalanlage ist vonnöten, wenn wir mit Fahrzeugen unser Grundstück verlassen wollen. Denn eine einweisende Person ist nicht immer verfügbar und somit ist ein seitlicher Aufprall, verursacht durch sich nähernde Fahrzeuge nicht mit Sicherheit auszuschließen. (3) Als Fußgänger sind wir insofern gefährdet, weil wir den neu eingerichteten, parallel verlaufenden Fußweg nicht direkt erreichen können. (4) Veranlassen Sie Geschwindigkeitskontrollen, damit sich die erforderliche Verhaltensdisziplin durchsetzen wird. Wir bitten Sie um entsprechende Regelungen, damit die Risiken beherrscht werden können. Mit diesen geschilderten Anliegen sind bei einem negativen Vorkommnis bereits jetzt die objektiv und subjektiv begründeten Ursachen als bekannt und vorhersehbar festgestellt.
Glück auf!