Im Bereich des Eckgrundstücks Obere Röhrgasse 1/Turnergasse wurde durch den von der Stadt beauftragten Winterdienst hier vermutlich Fa. Liebig, der Schnee des beräumten Gehwegs von Grdst. Obere Röhrgasse 1 nicht auf die vorhandene, freie Grundstücksfläche des Grundstücks aufgehäuft, sondern direkt im Kreuzungsbereich Obere Röhrgasse/Turnergasse.
Dies steht im Widerspruch zu §8 Nr. 9 der Straßenreinigungssatzung, wonach - Zitat: " Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird." Die Schneeberäumung des Gehweges auf das zu Grunde liegende nicht eingezäunte Grasflächengrundstück ist der allgemeinen Lebenserfahrung durchaus zumutbar.
Diese Straßenecke ist ein neuralgischer Punkt für die Befahrung der im weiteren Straßenverlauf folgenden Mandelgasse, da viele PKW's genau an der Ecke Schwung holen müssen. Außerdem wird durch den Schneehaufen einer der sehr wenigen Behindertenparkplätze in der Innenstand blockiert.
Es wird angeregt eine Umverlagerung des Schneehaufens auf das Grundstück selbst, durch den verursachenden Hausmeisterdienst zeitnah vornehmen zu lassen um so die Situation deutlich zu entschärfen.